Die Knappschaft, offiziell Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, bezeichnet eine bundesweite gesetzliche Kranken- und Rentenkasse mit besonderer historischer Struktur. Sie ist die älteste Sozialversicherungseinrichtung Deutschlands, ursprünglich für Bergleute im 13. Jahrhundert gegründet, und betreibt heute neben der klassischen GKV-Funktion ein eigenes Netz aus Knappschaftsärzten und Knappschaftskrankenhäusern. Als Besonderheit ist sie bundesweit geöffnet und steht seit 1996 allen Versicherungspflichtigen zur freien Wahl.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte, die im Knappschaftssystem tätig sein wollen, müssen sich als Knappschaftsarzt akkreditieren lassen. Das Knappschaftsnetz umfasst eigene Polykliniken und Krankenhäuser in Bochum, Sulzbach und anderen traditionellen Bergbauregionen. Für niedergelassene Ärzte in Regionen mit Knappschaft-Versicherten ist es wichtig zu wissen, dass Knappschaftsärzte gesondert mit der Knappschaft abrechnen, nicht über die reguläre KV. Der Beitragssatz der Knappschaft entspricht dem allgemeinen GKV-Satz, jedoch gelten für Bergbaurentner besondere Beitragsregelungen aufgrund der Arbeitgeberbeteiligung des Bundes. Ärzteversichert hilft Praxisinhabern in knappschaftlich geprägten Regionen, die Abrechnungswege korrekt einzurichten.
Abgrenzung
Die Knappschaft ist nicht mit einer normalen gesetzlichen Krankenkasse identisch: Sie ist gleichzeitig Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung für ihre Mitglieder und betreibt eigene Versorgungseinrichtungen. Reine Betriebskrankenkassen oder allgemeine Ortskrankenkassen verfügen über kein solches integriertes Versorgungsnetz.
Beispiel
Ein Hausarzt in einer ehemaligen Bergbaustadt im Ruhrgebiet hat unter seinen Patienten viele ehemalige Bergleute mit Knappschaftsversicherung. Um diese korrekt abrechnen zu können, lässt er sich als Knappschaftsarzt akkreditieren und rechnet deren Leistungen direkt mit der Knappschaft statt mit der zuständigen KV Westfalen-Lippe ab.
Quellen
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