Die Knappschaft bezeichnet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, einen besonderen Sozialversicherungsträger, der neben der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung auch Leistungen der Pflegeversicherung und Unfallversicherung in sich vereint und historisch aus dem mittelalterlichen Grubenknappschaftswesen des Bergbaus hervorgegangen ist. Heute ist die Knappschaft für Beschäftigte im Bergbau, bei der Deutschen Bahn, in der Seefahrt sowie für bestimmte andere Berufsgruppen zuständig.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte ist die Knappschaft als Kostenträger relevant, da sie wie andere gesetzliche Krankenkassen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Allerdings hat die Knappschaft eigene Kassenärztliche Vereinigungen im Bereich Bergbau (Knappschaftsärzte) und eigene Abrechnungsmodalitäten. Ärzte, die Patienten der Knappschaft behandeln, müssen die entsprechenden Abrechnungsregelungen beachten. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Fragen zur Abrechnung mit Sonderkassen wie der Knappschaft im Zweifel über die KV geklärt werden sollten.
Abgrenzung
Die Knappschaft unterscheidet sich von einer gewöhnlichen gesetzlichen Krankenkasse durch ihre Allzuständigkeit (Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung aus einer Hand) und ihre historisch gewachsene Sonderstellung. Sie ist keine freie Kasse, zu der alle Versicherten wechseln könnten, sondern an bestimmte Berufsgruppen und Arbeitgeber gebunden.
Beispiel
Ein Bergmann mit Knappschaftsmitgliedschaft sucht eine Hausarztpraxis auf. Der Arzt rechnet seine Leistungen über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ab, die einen Vertrag mit der Knappschaft hat. Die Abrechnung folgt grundsätzlich dem EBM, kann aber durch Sondervereinbarungen modifiziert sein.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Krankenkassen
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV
- Deutsche Rentenversicherung – Knappschaft
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