Die Knirscherschienen-Therapie bezeichnet die zahnärztliche Behandlung von Bruxismus (Zähneknirschen oder -pressen) durch die Anfertigung und Eingliederung einer individuell angepassten Aufbissschiene, die den direkten Zahnkontakt verhindert, die Kaumuskulatur entlastet und Zahnabrieb sowie craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) reduziert. Die Schiene wird meist als Michigan-Schiene oder Stabilisierungsschiene aus Hartkunststoff gefertigt und auf Ober- oder Unterkiefer angepasst.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte ist die korrekte Abrechnung der Knirscherschienen-Therapie wichtig: Als GKV-Leistung ist die Aufbissschiene nur bei funktionellen Erkrankungen des Kauorgans über den BEMA (Nr. KBö) abrechenbar. In vielen Fällen wird sie als Privatleistung nach GOZ (§9 GOZ, Nrn. 7010 ff.) abgerechnet. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht garantiert und hängt von der Diagnose ab. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, Patienten vorab über die Kostenteilung aufzuklären und einen Heil- und Kostenplan zu erstellen.
Abgrenzung
Die Knirscherschiene ist von der kieferorthopädischen Schiene zu unterscheiden, die zur Korrektur von Fehlstellungen dient. Auch die Schlafapnoeschiene (Unterkieferprotrusionsschiene) verfolgt einen anderen therapeutischen Ansatz, auch wenn beide als Aufbissschienen bezeichnet werden können. CMD-Therapien umfassen häufig weitere physiotherapeutische Maßnahmen.
Beispiel
Ein Patient kommt mit starken Kieferschmerzen und Zahnabrasionen. Die Zahnärztin diagnostiziert Bruxismus und verordnet eine Michigan-Schiene. Da die GKV die Versorgung ablehnt, wird ein Heil- und Kostenplan nach GOZ erstellt. Der Patient zahlt für Abformung, Bissnahme und Schieneneingliederung insgesamt ca. 400 bis 700 Euro, abhängig vom GOZ-Steigerungsfaktor.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – BEMA
- Bundeszahnärztekammer – Behandlungsrichtlinien
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV-Leistungen
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