Knochenaufbau in der Implantologie bezeichnet chirurgische Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Augmentation des Kieferknochens, die notwendig werden, wenn ein zu geringes Knochenangebot die primäre Stabilität eines Zahnimplantats gefährdet oder eine Implantatversorgung ohne vorherige Knochenverstärkung nicht möglich ist. Zu den gängigen Verfahren zählen die gesteuerte Knochenregeneration (GBR), der Sinuslift, die Blocktransplantation sowie die Distraktionsosteogenese.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte und Oralchirurgen ist die Abrechnung von Knochenaufbaumaßnahmen nach GOZ und GOÄ eine komplexe Aufgabe. GKV-Leistungen umfassen Knochenaufbau nicht routinemäßig; Implantate sind grundsätzlich keine Regelleistung der GKV. Private Zahn-Zusatzversicherungen erstatten Knochenaufbaumaßnahmen häufig anteilig. Ärzteversichert empfiehlt implantologisch tätigen Zahnärzten, ihre Berufshaftpflichtversicherung auf die Deckung invasiver implantologischer Eingriffe zu prüfen.
Abgrenzung
Der Knochenaufbau ist von der reinen Implantatinsertion zu trennen: Während die Insertion das Einbringen des Titanimplantats beschreibt, ist der Knochenaufbau eine vorbereitende oder simultane Maßnahme. Auch von der parodontalen Knochenregeneration unterscheidet sich der Knochenaufbau in der Implantologie durch den primären Zweck der Implantatvorbereitung.
Beispiel
Ein Patient hat nach einer Zahnextraktion im Oberkiefer eine zu geringe Knochenhöhe für ein Implantat. Der Zahnarzt führt einen Sinuslift durch und verwendet Knochenersatzmaterial. Nach sechs Monaten Einheilzeit wird das Implantat gesetzt. Die Kosten für Sinuslift und Implantat werden nach GOZ privat abgerechnet; eine Zusatzversicherung des Patienten erstattet 80 Prozent der Kosten.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer – Implantologie
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – Abrechnungshinweise
- Bundesministerium für Gesundheit – Zahnbehandlung
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