Kombinationsbehandlung (BEMA/GOZ) bezeichnet die zahnärztliche Versorgung eines GKV-Patienten, bei der Regelleistungen nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) durch die Krankenkasse übernommen werden und der Patient gleichzeitig darüber hinausgehende private Mehrleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf eigene Kosten in Anspruch nimmt, wobei beide Abrechnungsebenen strikt voneinander getrennt geführt werden müssen.

Bedeutung für Ärzte

Für Zahnärzte ist die Kombinationsbehandlung alltäglich, zum Beispiel bei der Zahnersatzversorgung: Die Krankenkasse übernimmt den Festzuschuss für die Regelversorgung, der Patient wählt einen höherwertigen Zahnersatz und trägt die Differenz privat. Gleichzeitig kann der Zahnarzt Leistungen wie ästhetische Prophylaxe oder Individualprophylaxe als Privatleistung nach GOZ abrechnen. Die korrekte Abgrenzung beider Abrechnungssphären ist Pflicht; eine doppelte Abrechnung derselben Leistung ist unzulässig. Ärzteversichert empfiehlt, die Dokumentation der Patientenaufklärung über Mehrkosten sorgfältig zu führen.

Abgrenzung

Die Kombinationsbehandlung ist abzugrenzen von der reinen Privatbehandlung, bei der kein GKV-Anteil abgerechnet wird, und von der Abrechnung beim Selbstzahler, der weder GKV- noch PKV-versichert ist. Bei PKV-Patienten entfällt die Unterscheidung BEMA/GOZ, da ausschließlich nach GOZ abgerechnet wird.

Beispiel

Ein GKV-Patient benötigt eine Krone auf einem Molar. Die Krankenkasse übernimmt den Festzuschuss für die Metallkrone (BEMA-Regelversorgung). Der Patient wünscht eine vollkeramische Krone; die Mehrkosten werden nach GOZ in einem Heil- und Kostenplan ausgewiesen und vom Patienten vorab unterschrieben. Der Zahnarzt rechnet beide Teile separat ab.

Quellen

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