Eine Kombinationsziffer bezeichnet im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Abrechnungsposition, die mehrere Einzelleistungen oder Leistungsbestandteile bündelt und als Gesamtleistung abgerechnet wird, wobei ihre Abrechenbarkeit neben anderen EBM-Ziffern durch spezifische Abrechnungsbestimmungen, Ausschlüsse und Berechnungsregelungen eingeschränkt sein kann. Kombinationsziffern sollen eine Mehrfachabrechnung einzelner Bestandteile verhindern und die Abrechnung vereinfachen.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte ist das korrekte Verständnis von Kombinationsziffern essenziell, um Abrechnungsfehler und damit Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu vermeiden. Ein häufig vorkommendes Beispiel sind Gesprächsleistungen im EBM (z. B. Nr. 03230), die nicht neben bestimmten Beratungskomplexen abrechenbar sind. Die KBV veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Abrechnungsbestimmungen. Ärzteversichert empfiehlt Praxen, ihre Abrechnungssoftware regelmäßig zu aktualisieren und Abrechnungsplausibilitätsprüfungen durch die KV ernst zu nehmen.

Abgrenzung

Die Kombinationsziffer ist von der Komplexziffer zu unterscheiden: Während die Komplexziffer eine umfassende Leistung mit vielen Einzelbestandteilen darstellt, kann die Kombinationsziffer auch zwei spezifische Leistungen zusammenfassen, die nur gemeinsam abgerechnet werden können. Auch der Leistungskomplex ist abzugrenzen, da er eine Gruppe inhaltlich zusammengehörender Leistungen beschreibt.

Beispiel

Ein Internist führt bei einem Patienten eine körperliche Untersuchung und ein ausführliches Beratungsgespräch durch. Die entsprechende EBM-Ziffer ist eine Kombinationsleistung, die beides beinhaltet. Würde er zusätzlich eine separate Gesprächsziffer abrechnen, würde die Abrechnungsprüfung der KV dies als Doppelabrechnung monieren und die Ziffer streichen.

Quellen

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