Der Nachweis der konkreten Verweisung beschreibt die Beweislastanforderungen, die ein Berufsunfähigkeitsversicherer erfüllen muss, wenn er einen Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen will, um die Leistungspflicht abzulehnen: Der Versicherer muss konkret darlegen, dass der Versicherte einen anderen, spezifischen Beruf tatsächlich ausübt oder zumutbar ausüben könnte, wobei dieser Beruf seinem bisherigen Lebensstandard und seinen Fähigkeiten entsprechen muss.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist der Nachweis der konkreten Verweisung beim Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders relevant: Da Ärzte eine hochspezialisierte Ausbildung haben, ist es für Versicherer schwierig, einen gleichwertigen Verweisungsberuf zu benennen. Ein Chirurg kann typischerweise nicht auf administrative Tätigkeiten verwiesen werden, die sein Fachwissen nicht nutzen. Hochwertige BU-Tarife, wie sie Ärzteversichert für Mediziner empfiehlt, enthalten Klauseln, die konkrete Verweisung ausschließen oder stark einschränken.

Abgrenzung

Der Nachweis der konkreten Verweisung unterscheidet sich vom Nachweis der abstrakten Verweisung: Bei der abstrakten Verweisung reicht es, dass ein Beruf theoretisch ausgeübt werden könnte; bei der konkreten Verweisung muss nachgewiesen werden, dass der Versicherte diesen Beruf auch tatsächlich ausübt. Hochwertige BU-Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung.

Beispiel

Ein Radiologe wird berufsunfähig. Der Versicherer versucht, ihn auf eine Tätigkeit als medizinischer Gutachter zu verweisen. Da der Radiologe diese Tätigkeit nicht tatsächlich ausübt und sie auch keine adäquate Einkommensperspektive bietet, scheitert der Verweisungsnachweis; die BU-Rente muss ausgezahlt werden.

Quellen

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