Konkrete Verweisung bezeichnet in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit des Versicherers, die Rentenzahlung einzustellen oder zu verweigern, wenn der Versicherte tatsächlich eine andere Tätigkeit aufgenommen hat, die seinen bisherigen Lebensstandard wahrt und seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, wobei die Ausübung dieser anderen Tätigkeit belegt sein muss. Im Unterschied zur abstrakten Verweisung ist die konkrete Verweisung in nahezu allen hochwertigen BU-Tarifen zulässig.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die konkrete Verweisung wichtig, weil sie bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit nach einer gesundheitlichen Einschränkung die BU-Rente gefährden kann. Nimmt ein wegen einer Fingererkrankung berufsunfähiger Chirurg eine Stelle als Medizinjournalist an, kann der Versicherer die konkrete Verweisung prüfen und die Rente reduzieren oder einstellen. Ärzteversichert empfiehlt, bei jeder beruflichen Veränderung während eines laufenden BU-Leistungsfalls die Versicherungsbedingungen zu prüfen und den Versicherer zu informieren.
Abgrenzung
Die konkrete Verweisung unterscheidet sich klar von der abstrakten Verweisung: Abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, auf theoretisch mögliche Tätigkeiten zu verweisen, ohne dass der Versicherte diese tatsächlich ausübt. Hochwertige BU-Tarife schließen die abstrakte Verweisung vollständig aus; die konkrete Verweisung bleibt jedoch stets möglich.
Beispiel
Ein Internist erkrankt an schwerer Arthritis und ist nicht mehr in der Lage, Praxispatienten zu untersuchen. Er nimmt eine Stelle als Fachberater bei einer Pharmafirma an und verdient dort 90 Prozent seines früheren Praxisgewinns. Der Versicherer prüft, ob eine konkrete Verweisung vorliegt, und stellt fest, dass das Einkommen und die Tätigkeit ausreichend vergleichbar sind; die BU-Rente wird eingestellt.
Quellen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG
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