Ein Konsens einer Fachgesellschaft bezeichnet die inhaltliche Übereinstimmung einer Gruppe von Experten zu einer medizinischen Frage, die im Rahmen formalisierter Konsensusverfahren (z. B. Delphi-Methode, Nominale Gruppentechnik) erarbeitet wird und häufig als Grundlage für medizinische Leitlinien dient, wenn die verfügbare Studienevidenz nicht ausreicht, um eine klare Handlungsempfehlung zu rechtfertigen. Konsensstärken werden als schwacher, starker oder Expertenkonsens ausgedrückt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte hat ein Fachgesellschaftskonsens praktische Relevanz: Er bildet die Grundlage für Therapieempfehlungen in S2k- und S3-Leitlinien und gibt Orientierung bei Fragen, zu denen keine randomisierten Studien vorliegen. In der Haftungsrechtsprechung kann die Abweichung von einem Fachgesellschaftskonsens als Behandlungsfehler gewertet werden, wenn keine begründete Ausnahme dokumentiert ist. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Abweichungen von konsensualen Empfehlungen in der Patientenakte zu begründen.

Abgrenzung

Ein Fachgesellschaftskonsens ist weniger stark als eine evidenzbasierte Empfehlung (Empfehlungsgrad A auf Basis von Metaanalysen). Er ist jedoch stärker als eine reine Expertenmeinung eines Einzelautors. In der AWMF-Leitlinienklassifikation entspricht der Konsens dem Kern von S2k-Leitlinien, die auf systematischem Expertenkonsens ohne vollständige Evidenzsynthese basieren.

Beispiel

Eine medizinische Fachgesellschaft erarbeitet eine Leitlinie zur Behandlung seltener Autoimmunerkrankungen. Da nur wenige kontrollierte Studien existieren, basiert die Empfehlung für eine bestimmte Therapieoption auf einem starken Konsens (>95 % Zustimmung) der Expertengruppe. Behandelnde Ärzte können sich bei Haftungsfragen auf diese Konsensleitlinie berufen.

Quellen

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