Die Kontenrahmen SKR03 und SKR04 bezeichnen standardisierte Kontierungsrahmen der DATEV eG, die in der deutschen Buchführung verwendet werden: Der SKR03 (Standardkontenrahmen für Freiberufler, Handwerker und Gewerbetreibende) richtet sich an Einzelunternehmer und Personengesellschaften; der SKR04 (Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie) ist auf Kapitalgesellschaften ausgerichtet und entspricht der Gliederung des Jahresabschlusses nach §266 HGB.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte als Freiberufler ist der SKR03 der am häufigsten genutzte Kontenrahmen in der Praxisbuchführung. Er ermöglicht eine strukturierte Erfassung von Praxiseinnahmen, Betriebsausgaben, Anlagegütern und Verbindlichkeiten. MVZ oder Praxis-GmbH-Strukturen nutzen dagegen in der Regel den SKR04. Die Wahl des Kontenrahmens beeinflusst die Auswertungsstruktur der Buchhaltungssoftware erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, die Kontenrahmenwahl zu Beginn der Praxisbuchhaltung gemeinsam mit dem Steuerberater zu treffen.

Abgrenzung

SKR03 und SKR04 sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Kontenrahmen, sondern DATEV-Standards, die sehr weit verbreitet sind. Alternativ existieren auch der SKR49 (für gemeinnützige Organisationen) und andere branchenspezifische Rahmen. Der Kontenrahmen ist vom Kontenplan der einzelnen Praxis zu unterscheiden, der eine individuelle Ableitung aus dem Kontenrahmen darstellt.

Beispiel

Ein Allgemeinmediziner eröffnet eine Einzelpraxis und beauftragt einen Steuerberater mit der Buchführung. Gemeinsam entscheiden sie sich für den SKR03, da der Arzt als Freiberufler keine doppelte Buchführungspflicht hat. Alle Praxiseinnahmen werden auf Konto 8400 (Erlöse aus ärztlichen Leistungen, steuerfrei) gebucht; Miete, Geräteleasing und Personalkosten werden auf entsprechenden Kostenkonten erfasst.

Quellen

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