Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Vertragspartner (Kontrahent) seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, insbesondere die Gefahr des vollständigen oder teilweisen Zahlungsausfalls bei Anleihen, OTC-Derivaten, Termingeschäften oder Versicherungsverträgen. Es ist ein zentrales Konzept im Risikomanagement von Kapitalanlagen und bei der Auswahl von Finanzprodukten.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte als Kapitalanleger ist das Kontrahentenrisiko bei mehreren Anlageformen relevant: bei Unternehmensanleihen (Emittentenrisiko), bei Zertifikaten und strukturierten Produkten, die im Insolvenzfall des Emittenten wertlos werden können, sowie bei Versicherungsprodukten wie fondsgebundenen Lebensversicherungen. Bei Bankeinlagen greift bis 100.000 Euro pro Kreditinstitut die gesetzliche Einlagensicherung. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Geldanlage auf eine breite Streuung über verschiedene Kontrahenten zu achten, um Klumpenrisiken zu vermeiden.

Abgrenzung

Das Kontrahentenrisiko unterscheidet sich vom Marktpreisrisiko (Schwankungen des Wertpapierpreises) und vom Liquiditätsrisiko (fehlende Handelbarkeit). Es ist auch vom allgemeinen Kreditrisiko abzugrenzen: Während das Kreditrisiko auf Kreditnehmer bezogen ist, bezieht sich das Kontrahentenrisiko breiter auf alle Vertragspartner eines Finanzgeschäfts.

Beispiel

Ein Arzt erwirbt ein Zertifikat auf den DAX, das von einer Investmentbank emittiert wird. Das Zertifikat ist kein Sondervermögen; geht die emittierende Bank insolvent, verliert das Zertifikat seinen Wert unabhängig von der DAX-Entwicklung. Dies ist das klassische Kontrahentenrisiko. Im Gegensatz dazu unterliegen Anteile eines Investmentfonds dem Sondervermögensschutz und sind nicht vom Kontrahentenrisiko des Fondsanbieters betroffen.

Quellen

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