Eine Kostenpflegeversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall tatsächlich anfallende Pflegekosten bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbetrag erstattet und damit die Lücke zwischen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und den realen Pflegekosten schließt. Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung (Auszahlung eines festen Tagegelds) zahlt die Kostenpflegeversicherung nur die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Kostenpflegeversicherung sowohl als Eigenvorsorge als auch als Empfehlung für Patienten relevant. Die Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege in Deutschland beträgt 2024 je nach Bundesland zwischen 2.000 und 3.000 Euro monatlich, weit über die SPV-Leistungen hinaus. Ärzte als Freiberufler oder PKV-Versicherte sollten ihre Pflegeabsicherung proaktiv planen. Ärzteversichert bietet für Mediziner optimierte Pflegezusatzversicherungsmodelle an, die auf die spezifischen Einkommensverhältnisse und Altersvorsorgestrukturen von Ärzten abgestimmt sind.

Abgrenzung

Die Kostenpflegeversicherung unterscheidet sich vom Pflegetagegeld, das unabhängig von den tatsächlichen Kosten einen festen Betrag je Pflegetag zahlt, und von der Pflegerentenversicherung, die eine monatliche Rente auszahlt. Sie ist bedarfsgenauer als das Pflegetagegeld, erfordert aber immer die Vorlage von Belegen.

Beispiel

Ein Arzt im Ruhestand mit Pflegegrad 3 hat monatliche Pflegeheimkosten von 4.500 Euro. Die SPV übernimmt 1.432 Euro (Stand 2024). Die Lücke von 3.068 Euro kann durch eine Kostenpflegeversicherung gedeckt werden, sofern die vereinbarte Höchsterstattung ausreicht. Die Versicherung fordert monatlich die Heimrechnungen als Nachweis.

Quellen

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