Die Krankengeld-Höchstdauer bezeichnet die gesetzlich geregelte maximale Bezugsdauer von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach §48 SGB V auf 78 Wochen (einschließlich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) innerhalb eines Dreijahreszeitraums wegen derselben Krankheit begrenzt ist. Nach Ausschöpfen dieser Höchstdauer besteht kein weiterer GKV-Krankengeldanspruch wegen derselben Erkrankung, es sei denn, es sind seit dem letzten Bezug mindestens drei Jahre ohne erneute Arbeitsunfähigkeit vergangen.
Bedeutung für Ärzte
Für angestellte Ärzte, die sich länger krank melden, hat die Krankengeld-Höchstdauer direkte finanzielle Folgen: Nach 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch, und es kann ggf. ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsleistungen notwendig werden. Für Ärzte als Arbeitgeber ist die Kenntnis der Höchstdauer bei personalrechtlichen Entscheidungen (z. B. Kündigung wegen Langzeiterkrankung) wichtig. Ärzteversichert empfiehlt, lange Krankheitsverläufe durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, die greift, bevor die Krankengeld-Höchstdauer überschritten wird.
Abgrenzung
Die Krankengeld-Höchstdauer ist von der Entgeltfortzahlungsdauer (maximal 6 Wochen pro Erkrankung) zu unterscheiden. Bei verschiedenen Erkrankungen entstehen separate 78-Wochen-Perioden. Wechseln Versicherte zu einer anderen Krankenkasse, läuft der bestehende Bezugszeitraum weiter.
Beispiel
Eine Ärztin erkrankt an einem schweren Bandscheibenvorfall und ist 20 Monate nicht arbeitsfähig (entspricht ca. 87 Wochen). Nach 78 Wochen (Entgeltfortzahlung plus Krankengeld) endet der GKV-Krankengeldanspruch. Da sie nicht wieder arbeiten kann, stellt sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und aktiviert ihre BU-Versicherung.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Krankengeld
- Gesetze im Internet – SGB V §48
- Deutsche Rentenversicherung – Erwerbsminderung
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