Die Krankenhausreform bezeichnet die umfassende gesetzliche Neustrukturierung der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ab 2024 umgesetzt wird und die bisherige rein fallpauschalen-basierte DRG-Vergütung durch ein Mischsystem aus Vorhaltepauschalen und Fallpauschalen ersetzt, um eine qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft zu schaffen.
Bedeutung für Ärzte
Für Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte mit Belegarztstatus hat die Reform weitreichende Folgen: Kliniken werden in Leistungsgruppen eingeteilt, die nur noch erbracht werden dürfen, wenn definierte Qualitäts- und Personalstandards erfüllt sind. Schätzungsweise 20 bis 30 Prozent der deutschen Krankenhäuser sind von Schließung oder Umstrukturierung bedroht. Vorhaltepauschalen sollen Grundstrukturen auch bei niedrigen Fallzahlen finanzieren. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in Kliniken, die Auswirkungen auf Vergütung und Stellensituation aktiv zu verfolgen.
Abgrenzung
Die Krankenhausreform ist von der ambulanten Versorgungsstrukturreform zu unterscheiden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die stationäre und teilstationäre Versorgung. Auch die separate Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz) ist ein eigenständiger Gesetzgebungsprozess, auch wenn er mit der Krankenhausreform inhaltlich verknüpft ist.
Beispiel
Ein Allgemeinkrankenhaus im ländlichen Raum bietet bisher Kardiologie, Chirurgie und Innere Medizin an. Nach der Reform muss es für jede Leistungsgruppe bestimmte Mindestfallzahlen und Personalqualifikationen nachweisen. Die Kardiologie kann die Mindeststandards nicht erfüllen; das Krankenhaus muss diese Abteilung schließen und konzentriert sich auf Innere Medizin und eine Basisversorgung.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Krankenhausreform
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Stationäre Versorgung
- Bundesärztekammer – KHVVG
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