Das Krankenhaustagegeld ist eine Versicherungsleistung, bei der der Versicherer für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthalts einen vertraglich festgelegten Tagessatz an den Versicherten auszahlt, ohne Nachweis bestimmter Kosten und zur freien Verwendung. Es kann als Bestandteil einer stationären Zusatzversicherung oder als eigenständige Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist das Krankenhaustagegeld sowohl als persönliche Absicherung als auch als Verständnishintergrund für Patientenfragen relevant. GKV-Versicherte zahlen einen Krankenhauszusatzbeitrag (10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage pro Jahr); das Krankenhaustagegeld kann diese Kosten sowie Verdienstausfälle oder nicht erstattete Komfortleistungen decken. Typische Tagessätze liegen zwischen 20 und 100 Euro täglich. Ärzteversichert unterstützt Mediziner beim Vergleich von Krankenhaustagegeld-Tarifen, die speziell auf die Bedürfnisse von PKV-versicherten Ärzten ausgerichtet sind.
Abgrenzung
Das Krankenhaustagegeld unterscheidet sich vom Krankentagegeld, das bei Arbeitsunfähigkeit auch außerhalb eines Krankenhausaufenthalts leistet. Es ist außerdem abzugrenzen vom Krankenhausrenten-Tarif, der eine dauerhafte Rente nach längerem Aufenthalt zahlt. Im Gegensatz zur stationären Krankenzusatzversicherung (die Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung erstattet) ist das Krankenhaustagegeld eine reine Geldleistung.
Beispiel
Ein GKV-versicherter Arzt ist nach einem Unfall 12 Tage im Krankenhaus. Er hat eine Krankenhaustagegeldversicherung über 50 Euro täglich abgeschlossen. Er erhält 600 Euro Tagegeld für den gesamten Aufenthalt, unabhängig von den tatsächlichen Krankenhauskosten. Das Geld nutzt er für Zuzahlungen, Besuche von Familienangehörigen und sonstige Mehrkosten.
Quellen
- GDV – Krankenhaustagegeld
- PKV-Verband – Stationäre Zusatzversicherung
- BaFin – Versicherungsprodukte
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