Der Krankenkassenwechsel (GKV) bezeichnet das Recht eines gesetzlich Krankenversicherten, seine Krankenkasse zu wechseln, nachdem er mindestens 12 Monate bei der bisherigen Kasse versichert war (§175 SGB V). Bei einer Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Die Kündigung wird mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wirksam.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist der Krankenkassenwechsel auf mehreren Ebenen relevant: Als Arbeitgeber müssen sie sicherstellen, dass Mitarbeiter die neue Krankenkasse rechtzeitig mitteilen, um die korrekte Beitragsabführung zu gewährleisten. Als GKV-versicherte Arbeitnehmer oder Rentner können sie von einem Wechsel zu einer Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag profitieren. Ärzteversichert weist darauf hin, dass ein Wechsel von GKV zu PKV anderen Regeln folgt und an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft ist.

Abgrenzung

Der Krankenkassenwechsel innerhalb der GKV ist vom Wechsel von der GKV in die PKV klar zu trennen: Der GKV-interne Wechsel ist unkompliziert und ohne Gesundheitsprüfung; der Wechsel zur PKV erfordert das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze und eine Gesundheitsprüfung. Ein Rückwechsel von PKV zur GKV ist im Erwerbsalter nur eingeschränkt möglich.

Beispiel

Eine angestellte Ärztin erhält eine Mitteilung ihrer Krankenkasse, dass der Zusatzbeitrag im nächsten Monat um 0,3 Prozentpunkte steigt. Sie nutzt ihr Sonderkündigungsrecht, kündigt zum Ende des Erhöhungsmonats und tritt zum 1. des Folgemonats einer günstigeren Kasse bei, ohne Mindestmitgliedschaft der bisherigen Kasse einhalten zu müssen.

Quellen

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