Das Krankentagegeld bezeichnet eine Versicherungsleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall ab dem vertraglich vereinbarten Karenztag einen festgelegten Tagessatz auszahlt und so den entfallenden Einkommensfluss des Versicherten zumindest teilweise kompensiert. Rechtsgrundlage ist § 192 Abs. 5 VVG sowie die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KT). Die Leistung ist zeitlich begrenzt und endet spätestens mit Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder dem Eintritt in die Berufsunfähigkeit.

Bedeutung für Ärzte

Niedergelassene Ärzte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung; jeder Ausfalltag bedeutet direkten Einnahmeverlust. Bei einem täglichen Nettoumsatz einer durchschnittlichen Praxis von 500 bis 800 Euro kann bereits eine zweiwöchige Erkrankung zu einem Verlust von 7.000 bis 11.200 Euro führen. Das Krankentagegeld sollte daher auf den tatsächlichen Nettoumsatz abzüglich fixer Praxiskosten abgestimmt sein. Die Absicherungshöhe darf nach §§ 74 und 75 VVG den entgangenen Nettoverdienst nicht übersteigen; andernfalls liegt eine Überversicherung vor, die zur Leistungskürzung führen kann. Ärzteversichert empfiehlt, die Tagegeld-Höhe jährlich an veränderte Einkommensverhältnisse anzupassen und die Karenzzeit mit der verfügbaren Liquiditätsreserve abzustimmen.

Abgrenzung

Das Krankentagegeld ist nicht mit dem Krankenhaustagegeld zu verwechseln, das ausschließlich bei stationären Aufenthalten gezahlt wird. Vom Krankengeld der GKV, das nach sechs Wochen Lohnfortzahlung greift und auf 70 Prozent des Bruttolohns begrenzt ist, unterscheidet sich das private Krankentagegeld durch frei wählbare Höhe und Karenzzeitoption.

Beispiel

Eine Gynäkologin in Einzelpraxis erzielt einen monatlichen Nettoumsatz von 12.000 Euro nach Abzug fixer Praxiskosten. Sie schließt ein Krankentagegeld von 400 Euro täglich mit drei Tagen Karenz ab. Bei einer Erkrankungsdauer von vier Wochen erhält sie 25 Tage Tagegeld, also 10.000 Euro, und überbrückt so die Einnahmenlücke während der Praxisschließung.

Quellen

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