Das Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ab dem vereinbarten Karenztag täglich einen festgelegten Betrag auszahlt und damit den Einkommensausfall überbrückt, der entsteht, wenn keine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und kein GKV-Krankengeld zur Verfügung stehen. Es ist besonders für Selbständige, Freiberufler und PKV-versicherte Ärzte unverzichtbar.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ist das Krankentagegeld eine der wichtigsten Einkommenssicherungsmaßnahmen: Als Selbständige haben sie keinen Anspruch auf GKV-Krankengeld aus dem Normalbeitrag; fehlen sie krankheitsbedingt in der Praxis, entfällt das Honorar sofort. Das Krankentagegeld sollte auf Höhe des durchschnittlichen Nettotageseinkommens abgestimmt sein. Ärzteversichert bietet auf Ärzte zugeschnittene Krankentagegeldsmodelle an, die die Besonderheiten der Praxisfortführungskosten (Personal, Miete) und des variablen Arzteinkommens berücksichtigen.
Abgrenzung
Das Krankentagegeld unterscheidet sich vom Krankenhaustagegeld (nur für stationäre Aufenthalte) und von der Berufsunfähigkeitsversicherung (leistet ab mindestens 50-prozentiger dauerhafter Einschränkung). Für kurze Krankheitsphasen bis zur BU-Leistung ist das Krankentagegeld die passende Ergänzung. Es unterscheidet sich auch vom GKV-Krankengeld durch seinen privaten Charakter und die fehlende Bedarfsprüfung.
Beispiel
Ein niedergelassener Internist ist mit einem Tagesnettoeinkommen von 600 Euro kalkuliert. Er schließt ein Krankentagegeld über 600 Euro täglich mit einem Karenzzeitraum von 28 Tagen ab (selbst getragener Zeitraum durch Rücklagen). Nach einem Skiunfall ist er 8 Wochen arbeitsunfähig; ab dem 29. Tag erhält er täglich 600 Euro Krankentagegeld und kann so Praxismiete und MFA-Gehalt weiterzahlen.
Quellen
- GDV – Krankentagegeldversicherung
- PKV-Verband – Krankentagegeld
- BaFin – Versicherungsprodukte
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