Die Nachbesetzung eines KV-Sitzes bezeichnet das formale verwaltungsrechtliche Verfahren, durch das ein freiwerdender Vertragsarztsitz in einem gesperrten Planungsbereich an einen Nachfolger übertragen wird. Wenn ein Vertragsarzt seine Zulassung zurückgibt, in Rente geht oder verstirbt, entscheidet der Zulassungsausschuss der KV, ob der Sitz nachbesetzt wird oder ob er eingezogen wird, weil eine Überversorgung vorliegt. Rechtsgrundlage sind §§ 103, 116a SGB V sowie die Bedarfsplanungsrichtlinie.
Bedeutung für Ärzte
Die Nachbesetzung ist für abgebende Ärzte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung: Mit dem Recht auf Nachbesetzung geht das Recht einher, den Praxiswert im Wege des Kaufpreises zu realisieren. In gesperrten Gebieten mit Überversorgung kann der Zulassungsausschuss den Sitz einziehen statt nachzubesetzen. In diesem Fall hat der ausscheidende Arzt ggf. Anspruch auf eine Entschädigung nach § 103 Abs. 3a SGB V, die sich nach dem Verkehrswert der Praxis richtet. Für Käufer bedeutet der Erwerb eines KV-Sitzes: Sie erhalten mit dem Kauf der Praxis im Wege des Nachbesetzungsverfahrens die Kassenzulassung, ohne ein aufwendiges Neubeantragungsverfahren durchlaufen zu müssen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisübernahme die Finanzierungsstruktur frühzeitig zu planen, da der Kaufpreis maßgeblich vom Marktwert des KV-Sitzes abhängt.
Abgrenzung
Die Nachbesetzung ist von der Neuzulassung zu unterscheiden: In nicht gesperrten Planungsbereichen können neue Vertragsärzte eine Zulassung ohne Nachbesetzungsverfahren beantragen. In gesperrten Gebieten ist die Nachbesetzung der einzige legale Weg zur GKV-Kassenzulassung. Das Nachbesetzungsverfahren ist auch von der einfachen Praxisübernahme zu unterscheiden: Bei Letzterem wird nur der Mietvertrag und das Inventar übernommen, nicht die Kassenzulassung.
Beispiel
Ein Dermatologe möchte in München als Vertragsarzt tätig werden. München ist für Dermatologie gesperrt. Er erwirbt die Praxis eines altershalber ausscheidenden Kollegen und stellt gemeinsam mit ihm einen Nachbesetzungsantrag beim Zulassungsausschuss. Nach positivem Bescheid erhält er die Kassenzulassung und übernimmt die Praxis zum vereinbarten Kaufpreis von 220.000 Euro.
Quellen
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