Die Nachbesetzung eines KV-Sitzes bezeichnet das formale Verfahren, in dem nach dem Ausscheiden eines Vertragsarztes der frei werdende Versorgungsauftrag (KV-Sitz) ausgeschrieben und durch den Zulassungsausschuss an einen geeigneten Nachfolger vergeben wird. In gesperrten Planungsbereichen (Überversorgung) entscheidet der Zulassungsausschuss, ob eine Nachbesetzung zulässig ist oder der Sitz eingezogen wird; in unterversorgten Gebieten ist die Nachbesetzung in der Regel unproblematisch.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, ist das Nachbesetzungsverfahren zentral: Der Praxiswert wird u. a. durch den KV-Sitz bestimmt. In gesperrten Planungsbereichen besteht das Risiko, dass der Zulassungsausschuss die Nachbesetzung ablehnt; in diesem Fall erhalten die Erben oder der ausscheidende Arzt einen Verkehrswertausgleich. Die Ausschreibung erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisnachfolgeplanung frühzeitig zu beginnen und versicherungsrechtliche Aspekte wie den Unternehmensübergang zu berücksichtigen.

Abgrenzung

Die Nachbesetzung eines KV-Sitzes unterscheidet sich von der Neuzulassung in einem offenen Planungsbereich, wo ein Arzt ohne Übernahme einer bestehenden Praxis einen Versorgungsauftrag beantragen kann. Sie unterscheidet sich auch von der Praxisübernahme als rein privatrechtlichem Vorgang; der Zulassungsaspekt ist davon zu trennen.

Beispiel

Ein Hausarzt möchte nach 30 Jahren Praxistätigkeit in einem gesperrten Planungsbereich seine Praxis aufgeben. Er beantragt beim Zulassungsausschuss die Ausschreibung seines KV-Sitzes. Drei Bewerber melden Interesse an; der Ausschuss wählt nach festgelegten Kriterien (Approbation, Eignung, Regionalanbindung) einen Nachfolger aus. Der scheidende Arzt verkauft den Praxismaterialwert und erhält den vereinbarten Kaufpreis.

Quellen

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