Das Laborbudget bezeichnet im GKV-Abrechnungssystem die quartalsbezogene Mengenbegrenzung für laboratoriumsmedizinische Leistungen nach EBM. Es wurde eingeführt, um den starken Anstieg der Laborausgaben in der GKV zu begrenzen, und wird auf Ebene der KV-Regionen und einzelner Facharztgruppen geregelt. Grundsätzlich gilt: Wenn eine Praxis ihr Laborbudget überschreitet, werden die darüber hinausgehenden Leistungen nicht oder nur anteilig vergütet, oder es werden Wirtschaftlichkeitsprüfungen ausgelöst.

Bedeutung für Ärzte

Für Hausärzte und Internisten, die regelmäßig Blutuntersuchungen, Urindiagnostik oder Mikrobakteriologie durchführen, ist das Laborbudget ein zentraler Planungsparameter. Praxen, die ein In-house-Labor betreiben, müssen besonders genau überwachen, welche Leistungen aus dem Grundlabor (Abschnitt 32.2 EBM) und welche aus dem speziellen Labor (Abschnitt 32.3 EBM) verordnet werden. Das Grundlabor ist budgetiert; das spezielle Labor wird extrabudgetär vergütet. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Laborstruktur regelmäßig zu analysieren und zu prüfen, ob Outsourcing an ein Labormediziner-Gemeinschaftslabor wirtschaftlich günstiger ist als ein eigenes Labor mit Budgetrisiko.

Abgrenzung

Das Laborbudget bezieht sich ausschließlich auf GKV-Leistungen. Für Privatpatienten gelten die GOÄ-Ziffern der Laborleistungen ohne Budgetbegrenzung; Ärzte können hier das volle Leistungsspektrum anbieten. Das Verordnungsregress-System für Medikamente ist ein verwandtes, aber separates Steuerungsinstrument.

Beispiel

Eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten übersteigt im zweiten Quartal ihr Grundlabor-Budget um 12 Prozent. Die KV kürzt die Vergütung der überschießenden Laborleistungen auf 60 Prozent. Im nächsten Quartal reduzieren die Ärzte die Anzahl der Laboranforderungen pro Fall und stellen häufige Routineuntersuchungen auf ein externes Gemeinschaftslabor um.

Quellen

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