Das Laborbudget bezeichnet die quartalsweise Obergrenze für die Vergütung von Laborleistungen, die eine Arztpraxis im Rahmen der kassenärztlichen Abrechnung nach EBM in Anspruch nehmen darf, wobei Überschreitungen zu Absetzungen oder Regressen durch die Kassenärztliche Vereinigung führen können. Das Budget umfasst sowohl selbst erbrachte Laborleistungen als auch Auftragsleistungen an externe Labore.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ist das Laborbudget ein relevantes Steuerungselement: Praxen, die häufig Labor veranlassen (z. B. Internisten, Allgemeinmediziner), müssen darauf achten, dass sie ihr Praxisbudget nicht überschreiten. Der EBM unterteilt Laborleistungen in Abschnitt 32 (Laboratoriumsmedizin); Grundleistungen sind teilweise budgetfrei, Speziallaborleistungen unterliegen strengeren Budgetregelungen. Ärzteversichert empfiehlt, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Laborbereich die arztgruppen- und fallzahlbezogenen Vergleichswerte der KV zu kennen.
Abgrenzung
Das Laborbudget ist vom allgemeinen Praxisbudget des EBM zu unterscheiden, das die Gesamtheit der abrechenbaren Grundpauschalen umfasst. Es ist auch vom Arzneimittelbudget zu trennen, das die Verschreibungskosten begrenzt. Speziallaborleistungen in Kapitel 32.3 EBM sind budgetiert und werden nicht einfach 1:1 vergütet.
Beispiel
Ein Hausarzt veranlasst in einem Quartal aufgrund seiner Patientenstruktur (viele Diabetiker, Hypertoniker) überdurchschnittlich viele Laborleistungen. Die KV stellt fest, dass er das durchschnittliche Laborbudget seiner Fachgruppe um 20 Prozent überschritten hat. Sie fordert eine Erklärung; der Arzt begründet die Überschreitung mit seiner Patientenmorbidität und legt Diagnosestatistiken vor.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM Kapitel 32
- Bundesministerium für Gesundheit – Labormedizin
- Gesetze im Internet – SGB V §87
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →