Die Landarztquote bezeichnet eine Sonderregelung bei der Zulassung zum Medizinstudium, bei der ein definierter Prozentsatz der Studienplätze an Bewerber vergeben wird, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium und der Weiterbildung für einen festgelegten Zeitraum (meist 5 bis 10 Jahre) als Hausarzt in unterversorgten oder ländlichen Planungsbereichen zu praktizieren. Das Modell soll dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken.
Bedeutung für Ärzte
Für angehende Ärzte bietet die Landarztquote die Möglichkeit, einen Studienplatz trotz einer Abiturnote zu erhalten, die für die reguläre Zulassung nicht ausreicht. Im Gegenzug besteht eine vertragliche Bindung; bei Verstoß gegen die Verpflichtung können Vertragsstrafen fällig werden. In mehreren Bundesländern (u. a. NRW, Bayern, Brandenburg) ist die Landarztquote eingeführt. Ärzteversichert informiert Ärzte, die über die Landarztquote zugelassen wurden, über passende Versicherungskonzepte für die Praxisgründung in ländlichen Regionen.
Abgrenzung
Die Landarztquote ist von allgemeinen Förderprogrammen für Landärzte abzugrenzen, die finanzielle Anreize wie Niederlassungszuschüsse oder reduzierte Praxiskostenerstattungen bieten. Sie ist auch von der Landarztprämiensystem zu trennen, das bereits niedergelassene Ärzte in unterversorgten Gebieten belohnt.
Beispiel
Eine Abiturientin mit einem Notendurchschnitt von 2,0 bewirbt sich in Nordrhein-Westfalen über die Landarztquote auf einen Medizinstudienplatz. Sie unterzeichnet eine Verpflichtungserklärung, nach dem Studium und der Hausarztweiterbildung für 10 Jahre in einem unterversorgten ländlichen Bereich tätig zu sein. Sie erhält den Studienplatz und plant nach Abschluss eine Landpraxis in einer unterversorgten Gemeinde.
Quellen
- Bundesärztekammer – Landarztprogramme
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Versorgungsplanung
- Bundesministerium für Gesundheit – Hausarztversorgung
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