Die Landarztquote bezeichnet eine Sonderquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, die Bewerber bevorzugt, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium und einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel zehn Jahre, als Hausarzt oder Arzt in einem unterversorgten ländlichen Planungsbereich tätig zu sein. Die rechtliche Grundlage wurde durch die Zulassung zum Hochschulstudium geregelt; mehrere Bundesländer führten die Quote ab 2019 ein. Bayern und Nordrhein-Westfalen etwa reservieren bis zu fünf Prozent ihrer Medizinstudienplätze für Landarzt-Bewerber.

Bedeutung für Ärzte

Für Bewerber ohne Spitzen-Abitur kann die Landarztquote eine attraktive Alternative zum regulären NC-Weg sein: Sie ermöglicht den Zugang zum Medizinstudium mit einem Abiturschnitt von 2,0 bis 2,5 anstatt des sonst üblichen Numerus Clausus unter 1,1. Im Gegenzug gehen die Studierenden eine langfristige Bindung an eine Tätigkeit in der Primärversorgung ein. Die Verpflichtung gilt für den Zeitraum nach abgeschlossener Facharztweiterbildung; wer sie nicht erfüllt, muss eine Vertragsstrafe zahlen, die je nach Bundesland zwischen 50.000 und 250.000 Euro liegen kann. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Ärzte in ländlicher Niederlassung besonders auf eine umfassende Absicherung angewiesen sind, da Vertretungsarzt-Dienste dort schwerer zu organisieren sind.

Abgrenzung

Die Landarztquote ist nicht zu verwechseln mit dem KV-Förderprogramm für die Ansiedlung in unterversorgten Gebieten, das bereits niedergelassenen Ärzten Zuschüsse zahlt. Die Landarztquote setzt früher an: bei der Zulassung zum Studium, nicht bei der Niederlassung.

Beispiel

Eine Abiturientin mit einem Notenschnitt von 2,1 bewirbt sich über die Landarztquote in Bayern. Sie verpflichtet sich, nach dem Studium und einer Facharztweiterbildung zehn Jahre als Hausärztin in einer ländlichen Region zu praktizieren. Mit diesem Weg erhält sie den Studienplatz, auf den sie im regulären Verfahren bis zu sieben Jahre hätte warten müssen.

Quellen

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