Die LANR (Lebenslange Arztnummer) ist eine neunstellige numerische Kennnummer, die der Kassenärztliche Vereinigung jedem approbierten Arzt bei der Zulassung als Vertragsarzt einmalig zugeteilt wird und ihn bundesweit, lebenslang und über alle Betriebsstätten hinweg eindeutig identifiziert. Die LANR besteht aus einer siebenstelligen Arztkennung und einer zweistelligen Prüfziffer und muss auf allen GKV-Abrechnungsunterlagen, Überweisungsscheinen und Verordnungen angegeben werden.

Bedeutung für Ärzte

Die LANR ist das zentrale Identifikationsmerkmal für die vertragsärztliche Abrechnung. Sie wird bei der Zulassung durch die KV vergeben und bleibt lebenslang gültig, auch wenn der Arzt die Praxis wechselt oder vorübergehend nicht tätig ist. In Verbindung mit der BSNR (Betriebsstättennummer) identifiziert sie eindeutig, welcher Arzt an welchem Standort tätig ist. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die LANR auch in der Telematikinfrastruktur (TI) und im Heilberufsausweis (HBA) hinterlegt ist.

Abgrenzung

Die LANR unterscheidet sich von der BSNR (Betriebsstättennummer), die die Praxis oder den Standort identifiziert, nicht den einzelnen Arzt. Sie unterscheidet sich auch von der Arztnummer des Heilberufsausweises (SMC-HPC) sowie von der internen Kennnummer in Krankenhäussystemen. Zahnärzte haben eine eigene Zahnarztkennnummer (KZVA-Nummer).

Beispiel

Ein Orthopäde ist in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Er und sein Praxispartner haben jeweils eine eigene LANR. Die Praxis hat eine gemeinsame BSNR. Bei der Abrechnung werden beide LANRs mit der gemeinsamen BSNR kombiniert, sodass die KV jede Leistung dem erbringenden Arzt eindeutig zuordnen kann.

Quellen

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