Latente Steuern bezeichnen bilanzielle Korrekturposten, die entstehen, wenn der handelsrechtlich ausgewiesene Gewinn eines Unternehmens vom steuerrechtlich anerkannten Gewinn abweicht, was zu temporären Differenzen führt, die zukünftige Steuerbe- oder -entlastungen abbilden. Aktive latente Steuern entstehen bei zu hoher Steuerbelastung im Vergleich zum handelsrechtlichen Ergebnis; passive latente Steuern bei zu niedriger Steuerbelastung. Rechtsgrundlage in Deutschland ist §274 HGB.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die ihre Praxis als Kapitalgesellschaft (GmbH oder MVZ-GmbH) betreiben, sind latente Steuern ein relevanter Bilanzierungsaspekt. Sie entstehen typischerweise bei unterschiedlichen Abschreibungsmethoden (z. B. handelsrechtlich lineare, steuerrechtlich degressive AfA), bei Pensionsrückstellungen oder bei der Bewertung von Forderungen. Die korrekte Bilanzierung latenter Steuern ist Aufgabe des Steuerberaters. Ärzteversichert empfiehlt Praxisbetreibern, latente Steuerpositionen bei der Unternehmensplanung zu berücksichtigen.
Abgrenzung
Latente Steuern sind von tatsächlichen Steuerschulden (Steuerrückstellungen) abzugrenzen: Während tatsächliche Steuerschulden aus dem laufenden Gewinn entstehen und zeitnah fällig werden, bilden latente Steuern nur zukünftige, mögliche Steuereffekte aus temporären Differenzen ab. Kleine Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Bilanzierung latenter Steuern verzichten.
Beispiel
Eine Praxis-GmbH schafft ein medizinisches Gerät an. Handelsrechtlich wird es linear über 5 Jahre abgeschrieben; steuerrechtlich wird eine Sonderabschreibung im ersten Jahr genutzt. Im ersten Jahr entsteht ein steuerlicher Vorteil (geringeres zu versteuerndes Einkommen); die Bilanz weist eine passive latente Steuer aus, die in den Folgejahren abgebaut wird, wenn die handelsrechtliche Abschreibung die steuerliche übersteigt.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Rechnungslegung
- BaFin – Bilanzierungsvorschriften
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisfinanzen
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