Leasing von Medizingeräten bezeichnet die Finanzierungsform, bei der eine Arztpraxis ein medizinisches Gerät (z. B. Ultraschallgerät, Röntgenanlage, Lasersystem) gegen monatliche Leasingraten nutzt, ohne es kaufen zu müssen, wobei das Eigentum beim Leasinggeber verbleibt. Die Leasingraten sind in der Regel als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig, was den Cashflow der Praxis schont.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ist Leasing bei teuren Medizingeräten eine attraktive Alternative zum Kauf auf Kredit: Es schont die Liquidität, vermeidet eine bilanzielle Belastung (Operating-Leasing) und ermöglicht nach Ablauf der Leasingzeit den einfachen Austausch gegen neuere Technik. Typische Leasinglaufzeiten für Medizingeräte liegen bei 36 bis 60 Monaten. Ärzteversichert empfiehlt, beim Leasingvertrag auf Klauseln zur Wartung, Instandhaltung und Gerätehaftung zu achten und die Praxisinventarversicherung auf Leasinggüter zu prüfen.
Abgrenzung
Leasing unterscheidet sich vom Kreditkauf dadurch, dass das Eigentum am Gerät beim Leasinggeber verbleibt. Im Gegensatz zum Mieten ist Leasing langfristig gebunden und enthält häufig eine Kaufoption am Ende der Laufzeit. Operating-Leasing und Finance-Leasing unterscheiden sich in der bilanziellen Behandlung; Finance-Leasing erscheint als Aktivposten in der Bilanz.
Beispiel
Eine Dermatologin möchte ein Lasersystem für ästhetische Behandlungen anschaffen (Kaufpreis 80.000 Euro). Statt des Kaufs schließt sie einen 5-Jahres-Leasingvertrag mit monatlich 1.500 Euro ab. Die Raten sind als Betriebsausgaben absetzbar; nach 5 Jahren kann sie das Gerät gegen ein moderneres Modell tauschen. Ein Eigenkapitaleinsatz entfällt.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisausstattung
- Bundesministerium für Gesundheit – Praxisfinanzierung
- BaFin – Leasingprodukte
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