Die LEI (Leistungserbringeridentifikation) bezeichnet eine standardisierte Kennnummer, die in der Telematikinfrastruktur (TI) und in GKV-Abrechnungsprozessen Leistungserbringer (Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser) eindeutig identifiziert und eine korrekte Zuordnung von Abrechnungen, Verordnungen und digitalen Kommunikationsvorgängen ermöglicht. In der TI wird die LEI als Teil der SMC-B-Karte (Praxisausweis) hinterlegt.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist die LEI eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur und der damit verbundenen digitalen Kommunikation (KIM, eRezept, eAU). Ohne korrekte LEI ist eine Anbindung an die TI nicht möglich; die Karte mit der LEI (SMC-B) muss im Konnektor eingesteckt sein. Ärzteversichert empfiehlt, die Gültigkeit der SMC-B-Karte und der darin enthaltenen LEI regelmäßig zu prüfen, um Verbindungsunterbrechungen zu vermeiden.

Abgrenzung

Die LEI ist von der LANR (Lebenslange Arztnummer) zu unterscheiden: Während die LANR den einzelnen Arzt identifiziert, bezieht sich die LEI auf die Praxis oder Einrichtung als Leistungserbringer. Sie ist auch von der BSNR (Betriebsstättennummer) abzugrenzen, die in der Kassenabrechnung genutzt wird; LEI und BSNR können sich inhaltlich überschneiden, sind aber in unterschiedlichen Systemen verankert.

Beispiel

Eine neu eröffnete Hausarztpraxis beantragt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Der TI-Dienstleister richtet den Konnektor ein und konfiguriert die SMC-B-Karte mit der Leistungserbringeridentifikation der Praxis. Erst nach Einlegen der SMC-B-Karte kann die Praxis KIM-Nachrichten versenden und eRezepte ausstellen.

Quellen

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