Das Leistungsanerkenntnis ist die schriftliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens, mit der es bestätigt, dass die Voraussetzungen für die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung erfüllt sind und es seiner Leistungspflicht nachkommen wird. Im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das Leistungsanerkenntnis, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Versicherten anerkennt und die vereinbarte monatliche BU-Rente rückwirkend und laufend auszahlt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte im BU-Leistungsfall ist das Leistungsanerkenntnis das entscheidende Dokument: Es gibt Rechtssicherheit darüber, dass der Versicherer leistet, und löst die rückwirkende Rentenzahlung ab Beginn der Berufsunfähigkeit aus. Bis zum Leistungsanerkenntnis kann es Monate dauern, da der Versicherer Arztberichte, Rentenbescheide und weitere Nachweise prüft. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für einen zügigen Leistungsfall und empfiehlt, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wenn das Anerkenntnis verzögert oder abgelehnt wird.

Abgrenzung

Das Leistungsanerkenntnis unterscheidet sich vom vorläufigen Leistungsanerkenntnis, das unter dem Vorbehalt weiterer Prüfung steht, und vom endgültigen Leistungsanerkenntnis ohne Vorbehalt. Im Gegensatz zur Leistungsablehnung (Ablehnung der Leistungspflicht) schließt das Anerkenntnis einen Rechtsstreit in der Regel aus.

Beispiel

Ein Chirurg erleidet einen Bandscheibenvorfall und kann nicht mehr operieren. Er meldet den Leistungsfall bei seiner BU-Versicherung. Nach drei Monaten Prüfung und Vorlage aller ärztlichen Unterlagen erhält er das Leistungsanerkenntnis: Der Versicherer zahlt rückwirkend ab dem Tag der Berufsunfähigkeit die monatliche BU-Rente von 4.000 Euro.

Quellen

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