Ein Leistungsausschluss (Versicherung) bezeichnet eine im Versicherungsvertrag festgelegte Regelung, mit der bestimmte Risiken, Schadensursachen, Erkrankungen oder Personengruppen von der Versicherungsdeckung ausgenommen werden, sodass der Versicherer für diese Fälle nicht leistungspflichtig ist. Leistungsausschlüsse finden sich in nahezu allen Versicherungssparten und können generell (gesetzliche Ausschlüsse) oder individuell (vereinbarte Ausschlüsse) sein.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte sind Leistungsausschlüsse in mehreren Versicherungen bedeutsam: In der PKV können bei Vertragsschluss Vorerkrankungen ausgeschlossen werden; in der BU-Versicherung können bestimmte Erkrankungen oder gefährliche Sportarten ausgeschlossen sein; in der Berufshaftpflichtversicherung sind bestimmte Risikogruppen (z. B. Tätigkeit als Sachverständiger) oft separat zu versichern. Ärzteversichert überprüft Versicherungsverträge auf relevante Ausschlüsse und hilft Ärzten, Deckungslücken zu schließen.

Abgrenzung

Der Leistungsausschluss ist von der Obliegenheitsverletzung zu unterscheiden, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, wenn der Versicherungsnehmer vertragliche Pflichten verletzt. Auch der Risikoausschluss im Rahmen der Risikobeschreibung ist abzugrenzen: Dort wird das versicherte Risiko positiv beschrieben; alles außerhalb der Beschreibung ist automatisch ausgeschlossen.

Beispiel

Ein Orthopäde schließt eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Im Vertrag findet sich ein Ausschluss für Schäden aus ästhetischen Operationen, die er nicht als Haupttätigkeit angegeben hat. Als er einem Patienten eine ästhetische Narbenkorrektur durchführt und dabei ein Fehler passiert, verweigert der Versicherer die Deckung unter Verweis auf den Leistungsausschluss. Der Arzt muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Quellen

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