Eine Leistungsausschlussliste ist ein Bestandteil eines Versicherungsvertrags oder der zugehörigen AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen), der alle Tatbestände, Erkrankungen, Risiken oder Situationen auflistet, für die der Versicherer keine Leistungspflicht übernimmt. Die Liste schafft Transparenz über den Umfang des Versicherungsschutzes und kann bei der Gesundheitsprüfung um individuelle Ausschlüsse für vorbestehende Erkrankungen ergänzt werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte beim Abschluss von PKV- oder BU-Verträgen ist das genaue Lesen der Leistungsausschlussliste essenziell: Individuelle Ausschlüsse für Vorerkrankungen (z. B. Bandscheibenerkrankung beim Chirurgen) können den Versicherungsschutz erheblich einschränken. Bei der Berufshaftpflichtversicherung schließen Ausschlusslisten häufig spezifische Tätigkeiten oder Fachbereiche aus. Ärzteversichert prüft Leistungsausschlusslisten auf kritische Lücken und hilft, alternative Deckungskonzepte zu finden.

Abgrenzung

Die Leistungsausschlussliste ist von den AVB-Grundausschlüssen (z. B. Kriegsschäden, vorsätzliche Schäden) zu unterscheiden, die für alle Versicherungsnehmer gelten, sowie von individuellen Ausschlüssen, die aufgrund der Gesundheitsprüfung für einen konkreten Versicherungsnehmer vereinbart werden. In der PKV werden individuelle Ausschlüsse im Versicherungsschein durch eine Klausel ausgewiesen.

Beispiel

Ein Arzt mit einer bekannten Rückenerkrankung beantragt eine BU-Versicherung. Der Versicherer nimmt ihn an, fügt aber in den Vertrag einen individuellen Ausschluss für Bandscheiben- und Wirbelsäulenerkrankungen ein. Die Leistungsausschlussliste seines Vertrags enthält neben allgemeinen Ausschlüssen (Krieg, Vorsatz) auch diesen individuellen Zusatz. Im Leistungsfall prüft der Versicherer, ob die Berufsunfähigkeit auf die ausgeschlossene Erkrankung zurückzuführen ist.

Quellen

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