Die Leistungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zeitraum, für den die monatliche BU-Rente im Leistungsfall maximal gezahlt wird. Sie ist nicht mit der Vertragslaufzeit identisch: Die Vertragslaufzeit beschreibt die Periode, in der Beiträge gezahlt werden; die Leistungsdauer gibt an, bis zu welchem Endalter die Rente läuft, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Vertraglich vereinbart wird ein Endalter, üblicherweise 60, 63, 65 oder 67 Jahre.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Leistungsdauer ein entscheidender Qualitätsmerkmal des BU-Vertrags. Wer mit 40 Jahren berufsunfähig wird und eine Leistungsdauer bis 67 Jahre vereinbart hat, erhält 27 Jahre lang Rente. Wer nur bis 60 Jahre absichert, trägt ab 60 Jahren das verbleibende Risiko selbst. Bei einem BU-Eintritt mit 50 Jahren und einer Absicherung bis 67 ergibt sich bei 3.000 Euro monatlicher BU-Rente eine Gesamtleistung von 612.000 Euro. Die Wahl einer kürzeren Leistungsdauer senkt die monatliche Prämie, schafft aber eine Lücke bis zum Beginn der gesetzlichen Rente. Ärzteversichert empfiehlt immer eine Leistungsdauer bis 67 Jahre, da das gesetzliche Rentenalter für nach 1964 geborene Ärzte bei 67 Jahren liegt.

Abgrenzung

Die Leistungsdauer ist zu unterscheiden von der Nachversicherungsfrist (also dem Zeitraum, in dem die versicherte Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann) und der Karenzzeit (leistungsfreie Anfangsperiode im Leistungsfall). Auch der Begriff Leistungszeitraum (konkreter Zeitraum, in dem tatsächlich Leistungen im Einzelfall fließen) ist davon abzugrenzen.

Beispiel

Ein Chirurg schließt mit 30 Jahren eine BU-Versicherung mit Leistungsdauer bis 67 Jahre ab. Er wird mit 58 Jahren durch ein Parkinsonsyndrom berufsunfähig. Die BU-Rente von 4.000 Euro monatlich läuft neun Jahre lang bis zu seinem 67. Geburtstag, also über 108 Monate, was einer Gesamtleistung von 432.000 Euro entspricht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →