Die Leistungsdauer (BU) bezeichnet den maximalen Zeitraum, für den eine Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte monatliche BU-Rente zahlt, sofern die Berufsunfähigkeit andauert. Die Leistungsdauer ist vertraglich als Endalter festgelegt und sollte idealerweise dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre) entsprechen, damit keine Versorgungslücke zwischen BU-Leistungsende und Rentenbeginn entsteht.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Leistungsdauer der BU-Versicherung ein zentrales Qualitätsmerkmal: Eine zu kurze Leistungsdauer (z. B. bis 60 oder 63 Jahre) hinterlässt eine Versorgungslücke von mehreren Jahren. Gerade Ärzte, die oft bis ins fortgeschrittene Alter arbeiten, sollten eine Leistungsdauer bis 67 Jahren wählen. Ärzteversichert empfiehlt, bei bestehenden Verträgen mit verkürzter Leistungsdauer eine Nachversicherung oder Ergänzungsversicherung zu prüfen.

Abgrenzung

Die Leistungsdauer unterscheidet sich von der Versicherungsdauer (dem Zeitraum, in dem Beiträge gezahlt werden) und von der Karenzzeit (dem Zeitraum zwischen BU-Eintritt und Leistungsbeginn). Eine kurze Leistungsdauer bedeutet nicht zwingend niedrige Prämien; die Leistungsdauer und die Rentenhöhe sind die entscheidenden Parameter für die Prämienberechnung.

Beispiel

Ein Arzt schließt mit 30 Jahren eine BU-Versicherung mit einer Leistungsdauer bis 67 Jahre und einer monatlichen BU-Rente von 3.500 Euro ab. Wird er mit 45 Jahren dauerhaft berufsunfähig, zahlt die Versicherung die BU-Rente für 22 Jahre bis zum 67. Lebensjahr. Mit Renteneintritt übernimmt die gesetzliche oder berufsständische Rente die Versorgung.

Quellen

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