Der Leistungsfall (BU) bezeichnet den Eintritt der vertraglich definierten Voraussetzungen in einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ab denen der Versicherte Anspruch auf die vereinbarte monatliche BU-Rente hat. In der Regel ist Berufsunfähigkeit gegeben, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuüben.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist der BU-Leistungsfall der kritische Ernstfall, für den eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. Der Meldeprozess ist klar geregelt: Der Arzt informiert den Versicherer, stellt alle medizinischen Unterlagen bereit und füllt entsprechende Formulare aus. Die Prüfungszeit kann drei bis zwölf Monate betragen. Ärzteversichert unterstützt Mediziner im Leistungsfall beim Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente und bei der Kommunikation mit dem Versicherer, um eine zügige Anerkennung zu erreichen.
Abgrenzung
Der Leistungsfall (BU) unterscheidet sich vom Versicherungsfall (dem tatsächlichen Gesundheitsereignis, z. B. einem Unfall oder einer Diagnose), da zwischen Gesundheitsereignis und der formalen BU-Feststellung oft Monate vergehen. Außerdem ist der Leistungsfall von der Berufsunfähigkeitsvermutung abzugrenzen; nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einem anerkannten Leistungsfall.
Beispiel
Eine Neurochirurgin erleidet eine Tremorkrankheit und kann keine Operationen mehr durchführen. Sie meldet den Leistungsfall bei ihrer BU-Versicherung, legt neurochirurgische Gutachten, fachärztliche Stellungnahmen und ihre Tätigkeitsbeschreibung vor. Nach vier Monaten Prüfung erkennt der Versicherer den Leistungsfall an und zahlt rückwirkend ab dem Tag des Eintritts der Berufsunfähigkeit die vereinbarte monatliche BU-Rente.
Quellen
- GDV – BU-Versicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG
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