Ein Leistungskomplex bezeichnet im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Abrechnungsposition, die mehrere ärztliche Einzelleistungen zu einer pauschalierten Vergütungseinheit zusammenfasst. Statt jede Teilleistung separat abzurechnen, wird der gesamte Komplex einmalig berechnet. Leistungskomplexe sind strukturgebend für die GKV-Abrechnung und kommen besonders in der hausärztlichen Grundpauschale, den fachärztlichen Versorgungspauschalen sowie in bestimmten Stufenplanungen wie der geriatrischen Grundversorgung vor.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte bestimmt die Zusammensetzung eines Leistungskomplexes wesentlich, welche Leistungen vergütet werden und welche als inklusive Bestandteile gelten, also nicht extra abgerechnet werden dürfen. Ein Fehler bei der Abrechnung, etwa die zusätzliche Berechnung einer im Komplex enthaltenen Leistung, gilt als Doppelabrechnung und kann bei Abrechnungsprüfungen zu Rückforderungen führen. Die Hausärztliche Versorgungspauschale (GOP 03000 EBM) enthält zum Beispiel bereits das Gespräch, eine körperliche Untersuchung und die Dokumentation; eine separate Abrechnung der ärztlichen Beratungsleistung ist nicht zulässig. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die aktuelle EBM-Kommentierung für die eigene Fachgruppe stets aktuell zu halten, da sich Leistungskomplexe regelmäßig ändern.
Abgrenzung
Der Leistungskomplex unterscheidet sich von der Einzelleistungsabrechnung nach EBM, bei der jede Leistung separat mit einer eigenen Gebührenordnungsposition (GOP) abgerechnet wird. In der GOÄ (Privatabrechnung) gibt es keine Leistungskomplexe im gleichen Sinne; hier wird jede Leistung einzeln nach Gebührentabelle abgerechnet.
Beispiel
Ein Internist rechnet in der GKV die fachärztliche Grundpauschale für die Innere Medizin (GOP 13210) als Leistungskomplex ab. Diese umfasst Anamnese, Basisuntersuchung, Beratung und Dokumentation. Der Internist darf dieselben Inhalte nicht nochmals als Einzelleistungen abrechnen; nur darüber hinausgehende Leistungen sind zusätzlich berechenbar.
Quellen
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