Ein Leistungskomplex bezeichnet im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und in der Pflegeabrechnung eine Abrechnungsposition, die mehrere inhaltlich zusammengehörende medizinische oder pflegerische Einzelleistungen bündelt und als Gesamteinheit abgerechnet wird, wobei die enthaltenen Einzelleistungen nicht zusätzlich gesondert abgerechnet werden dürfen. Leistungskomplexe sollen die Abrechnung vereinfachen und wirtschaftliche Anreize für umfassende Versorgung setzen.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte ist das Konzept des Leistungskomplexes in der EBM-Abrechnung alltäglich: Viele Grundpauschalen (z. B. der hausärztliche Versorgungsbereich nach EBM-Kapitel 3) sind als Leistungskomplexe konzipiert, die Anamnese, Untersuchung und Beratung umfassen. Das Einmaligkeitsprinzip gilt: Ein Leistungskomplex kann pro Behandlungsfall nur einmal abgerechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei Abrechnungsprüfungen der KV die Dokumentation der Leistungskomplexe vollständig zu führen.
Abgrenzung
Der Leistungskomplex unterscheidet sich von der Einzelleistung, die eine spezifische ärztliche Maßnahme abbildet, und von der Kombinationsziffer, die das Nebeneinander zweier spezifischer Ziffern regelt. Im Pflegebereich meint Leistungskomplex die Bündelung von Pflegehandlungen (z. B. Körperpflege, Ankleiden) zu Verrechnungseinheiten nach dem SGB XI.
Beispiel
Ein Hausarzt rechnet je Quartal für einen Patienten die Versichertenpauschale ab (EBM 03000), die als Leistungskomplex die orientierende Untersuchung, das Gespräch und die Beratung enthält. Er darf diese Pauschale nur einmal pro Behandlungsfall im Quartal abrechnen; weitere allgemeine Beratungsleistungen sind darin enthalten und können nicht separat abgerechnet werden.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV-Abrechnung
- Gesetze im Internet – SGB V §87
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