Ein Letter of Intent (LOI), auf Deutsch Absichtserklärung, bezeichnet ein schriftliches Dokument, das zwei Vertragsparteien vor Abschluss eines endgültigen Vertrags austauschen, um die wesentlichen Eckpunkte einer geplanten Transaktion (z. B. einer Praxisübernahme, eines Kooperationsvertrags oder einer Partnerschaftsaufnahme) zu dokumentieren und den gemeinsamen Willen zur weiteren Verhandlung zu bekunden. Ein LOI ist in der Regel rechtlich unverbindlich, kann aber einzelne bindende Klauseln enthalten (z. B. Vertraulichkeit, Exklusivität).
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte bei Praxisübernahmen oder Partnerschaftsverhandlungen ist der LOI ein wichtiges Instrument: Er sichert die Exklusivität der Verhandlungen, schafft Klarheit über die wesentlichen Bedingungen (Kaufpreis, Übergabetermin, Patientenbestand) und bildet die Grundlage für Due-Diligence-Prüfungen. Ärzteversichert empfiehlt, einen LOI vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen zu lassen und sicherzustellen, dass keine unbeabsichtigten Bindungsklauseln enthalten sind.
Abgrenzung
Der LOI ist klar vom endgültigen Praxisübernahmevertrag zu unterscheiden, der rechtlich verbindliche Verpflichtungen enthält. Er unterscheidet sich auch von einem Vorvertrag (Vorvertrag verpflichtet zum späteren Vertragsschluss) und von einer bloßen Interessenbekundung (ohne konkrete Eckpunkte). Ein LOI mit Exklusivitätsklausel bindet die Parteien für die Dauer der Verhandlungen an eine Stillhaltepflicht.
Beispiel
Ein Hausarzt plant, seine Praxis an einen jüngeren Kollegen zu übergeben. Beide unterzeichnen einen LOI, der den Kaufpreis von 180.000 Euro, den Übergabetermin und die sechsmonatige Einarbeitungsphase als Eckpunkte festhält. Für drei Monate gilt eine Exklusivitätsklausel, die den Abgeber daran hindert, parallel mit anderen Kaufinteressenten zu verhandeln.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisübernahme
- Bundesärztekammer – Praxisrecht
- Gesetze im Internet – SGB V §103
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