Ein Letter of Intent (LOI) bezeichnet eine schriftliche Absichtserklärung, die in der Frühphase von Praxisübernahme- oder Praxisverkaufsverhandlungen zwischen dem abgebenden und dem übernehmenden Arzt ausgetauscht wird. Er hält die wesentlichen geplanten Eckpunkte der Transaktion fest: Kaufpreis oder Preisspanne, Übergabezeitraum, Übernahme von Personal und Inventar sowie eine eventuelle Exklusivitätspflicht, während der keine Parallelverhandlungen geführt werden sollen. Rechtlich ist der LOI in der Regel unverbindlich und begründet nur in Ausnahmefällen eine vertragliche Bindung.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte auf beiden Seiten eines Praxistransfers schafft der LOI Klarheit über die Ernsthaftigkeit der Verhandlung und schützt beide Parteien vor unnötigem Aufwand. Im Vorfeld eines Due-Diligence-Prozesses, bei dem der Käufer die Praxisunterlagen prüft, dokumentiert der LOI die vereinbarten Rahmenbedingungen. Die Exklusivitätsperiode, die oft 30 bis 90 Tage beträgt, verhindert, dass der Verkäufer parallel andere Interessenten weiter verhandelt. Ärzte sollten darauf achten, dass eine im LOI enthaltene Geheimhaltungspflicht (NDA) klar formuliert ist, insbesondere wenn Einblick in Patientenzahlen, Honorarabrechnungen und Personalkosten gewährt wird. Ärzteversichert weist darauf hin, dass ein LOI keine Vollkaskoabsicherung des Kaufpreises ist; der endgültige Notarvertrag enthält die bindenden Regelungen.
Abgrenzung
Der LOI unterscheidet sich vom Kaufvertrag, der die verbindliche Einigung über alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält und in der Regel notariell beurkundet werden muss, soweit Immobilien übertragen werden. Er ist auch kein Vorvertrag, der bei Nichterfüllung Schadensersatzpflichten auslöst.
Beispiel
Ein Hausarzt und sein potenzieller Nachfolger unterzeichnen einen LOI, in dem ein Kaufpreis von 180.000 Euro angestrebt, eine 60-tägige Exklusivität vereinbart und die Due-Diligence-Prüfung der Praxisunterlagen geregelt wird. Nach der Prüfung verhandeln sie den endgültigen Kaufvertrag auf Basis der LOI-Eckdaten.
Quellen
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