Die lineare Abschreibung (AfA, kurz für Absetzung für Abnutzung) bezeichnet die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf seine steuerlich vorgesehene Nutzungsdauer, wobei pro Jahr ein konstanter Betrag (Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer in Jahren) als Betriebsausgabe abgezogen wird und damit den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Grundlage ist §7 Abs. 1 EStG.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte ist die lineare AfA das wichtigste Instrument der steuerlichen Investitionsplanung. Praxisausstattung, medizinische Geräte, Computer und Fahrzeuge können über ihre steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ein Ultraschallgerät mit einem Anschaffungspreis von 50.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren erzeugt jährlich 10.000 Euro Abschreibungsaufwand. Ärzteversichert empfiehlt, die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums zu kennen und Investitionszeitpunkte steueroptimal zu planen.

Abgrenzung

Die lineare AfA unterscheidet sich von der degressiven Abschreibung (stärkere Abschreibung in frühen Jahren; seit 2020 für Neuanschaffungen wieder zulässig) und der Sonderabschreibung nach §7g EStG, die unter bestimmten Bedingungen eine Sofortabschreibung bis 40 Prozent ermöglicht. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden.

Beispiel

Ein Radiologe schafft ein neues Computertomographiegerät für 400.000 Euro an. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 10 Jahre. Er schreibt jährlich 40.000 Euro linear ab; dieser Betrag wird als Betriebsausgabe vom Praxisgewinn abgezogen und mindert entsprechend die Steuerlast.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →