Das Liquidationsrecht bezeichnet das vertraglich eingeräumte Recht eines leitenden Krankenhausarztes, insbesondere eines Chefarztes, wahlärztliche Leistungen für stationär aufgenommene Privatpatienten persönlich und auf eigene Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Es ist ein zentrales Element des Chefarztvertrags und kann je nach Einrichtung und Fachgebiet 30 bis 60 Prozent des Gesamteinkommens ausmachen. Rechtsgrundlage sind § 17 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und § 22 GOÄ.

Bedeutung für Ärzte

Für Chefärzte und leitende Oberärzte mit Liquidationsrecht ist der Schutz dieser Einkommensquelle eine versicherungsrechtliche Priorität. Wenn ein Chefarzt durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit ausfällt, entfällt auch das Liquidationsrecht: Die Basisvergütung läuft weiter, die Liquidationseinnahmen nicht. Eine BU-Versicherung muss daher das Gesamteinkommen inkl. Liquidationsanteil absichern, nicht nur das Grundgehalt. Bei der Risikoprüfung für eine BU-Versicherung ist der Liquidationsanteil nachzuweisen, was Krankenhäusern gegenüber dem Versicherer gelegentlich Mühe bereitet. Ärzteversichert unterstützt Chefärzte dabei, die korrekte Absicherungshöhe unter Berücksichtigung der Liquidationseinnahmen zu berechnen.

Abgrenzung

Das Liquidationsrecht ist nicht mit dem Privatliquidationsrecht niedergelassener Ärzte identisch: Niedergelassene Ärzte rechnen ohnehin privat nach GOÄ ab; das „Liquidationsrecht" ist für sie einfach der normale Abrechnungsweg. Im Krankenhausbereich ist das Liquidationsrecht eine besondere Gestattung, die vom Chefarztvertrag abhängt und jederzeit durch das Krankenhaus eingeschränkt oder entzogen werden kann. Die Beteiligung anderer Ärzte an Liquidationseinnahmen (Pool-Beteiligung) ist hiervon zu unterscheiden.

Beispiel

Ein Chefarzt der Inneren Medizin hat ein Grundgehalt von 180.000 Euro jährlich und erzielt durch das Liquidationsrecht weitere 120.000 Euro aus Privatpatientenbehandlungen. Bei Berufsunfähigkeit würde das Grundgehalt ggf. durch den Arbeitgeber fortgezahlt oder durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt, aber die 120.000 Euro Liquidationseinnahmen entfallen. Seine BU-Rente muss diesen Anteil kompensieren.

Quellen

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