Die Liquiditätsreserve bezeichnet den Betrag an sofort verfügbaren liquiden Mitteln, den eine Praxis oder ein Arzt als privater Haushalt vorhalten sollte, um unerwartete Ausgaben, Einnahmeausfälle oder temporäre Liquiditätsengpässe ohne Kreditaufnahme überbrücken zu können. Als Faustregel gelten für niedergelassene Ärzte drei bis sechs Monatsumsätze auf einem Tagesgeldkonto oder Kontokorrentkonto als ausreichender Puffer.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber hat die Liquiditätsreserve besondere Bedeutung, weil die GKV-Vergütung quartalsweise in Raten ausbezahlt wird und damit Verzögerungen bei der Vergütung von bis zu drei Monaten entstehen können. Hinzu kommen unplanmäßige Ausgaben wie Gerätereparaturen, Steuervorauszahlungen oder Praxisumbaumaßnahmen. Ein Praxisinhaber mit einem Monatsumsatz von 30.000 Euro sollte mindestens 90.000 bis 180.000 Euro als Liquiditätsreserve vorhalten. Bei Erkrankung ergänzt die Reserve das Krankentagegeld in der Karenzzeit. Ärzteversichert empfiehlt, die Liquiditätsreserve auf einem separaten Konto zu führen, das nicht für den laufenden Konsum genutzt wird, damit sie tatsächlich im Bedarfsfall verfügbar ist.
Abgrenzung
Die Liquiditätsreserve unterscheidet sich vom Eigenkapital der Praxis, das auch langfristig gebundene Vermögenswerte umfasst. Sie ist keine Altersvorsorge: Ihr Zweck ist kurzfristige Verfügbarkeit, nicht langfristiger Vermögensaufbau. Die Liquiditätsreserve wird oft mit dem Notgroschen gleichgesetzt; im privaten Bereich entspricht der Notgroschen der persönlichen Liquiditätsreserve des Arztes für den Haushalt, getrennt von der Praxis.
Beispiel
Eine Allgemeinärztin erkrankt im Januar für sechs Wochen, die Praxis bleibt geschlossen. Ihr Krankentagegeld greift erst ab dem siebten Tag. In den ersten sechs Tagen trägt sie aus ihrer Liquiditätsreserve die Fixkosten der Praxis (Miete 3.500 Euro, Personal 8.000 Euro, sonstige Kosten 1.500 Euro), insgesamt ca. 13.000 Euro pro Monat, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen.
Quellen
- Bundesärztekammer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
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