Die Maklercourtage bezeichnet die erfolgsabhängige Vergütung eines Immobilienmaklers, die bei erfolgreicher Vermittlung eines Immobilienkauf- oder Mietvertrags fällig wird. Beim Immobilienkauf wird die Courtage seit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten von 2020 hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sofern der Makler für beide tätig ist; die ortsübliche Gesamtcourtage beträgt 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises (inkl. MwSt.).
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die eine Praxisimmobilie kaufen oder mieten oder in Anlageimmobilien investieren, ist die Maklercourtage ein relevanter Kostenfaktor bei der Investitionsplanung. Bei einem Praxiskauf für 500.000 Euro beträgt der Makleranteil des Käufers bei 3,57 Prozent rund 17.850 Euro. Diese Kosten sind als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren und über die Nutzungsdauer der Immobilie abzuschreiben. Ärzteversichert empfiehlt, die Nebenerwerbskosten einer Immobilie bereits bei der Finanzierungsplanung einzukalkulieren.
Abgrenzung
Die Maklercourtage ist von der Provision eines Versicherungs- oder Finanzierungsmaklers zu unterscheiden, die aus anderen Rechtsgrundlagen folgt. Beim gewerblichen Immobilienmakler (Praxisflächen) können andere Courtagemodelle als beim Wohnimmobilienmakler gelten. Die Courtage ist nicht zu verwechseln mit dem Honorar eines Gutachters oder Immobilienbewerters.
Beispiel
Ein Allgemeinmediziner kauft über einen Makler eine Praxisimmobilie für 400.000 Euro. Die Gesamtcourtage beträgt 7,14 Prozent (28.560 Euro), aufgeteilt je zur Hälfte auf Käufer und Verkäufer. Der Arzt zahlt 14.280 Euro Maklerprovision, die er gemeinsam mit Grunderwerbsteuer und Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten aktiviert und über die Gebäudenutzungsdauer abschreibt.
Quellen
- BaFin – Immobilienmakler
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisimmobilien
- Bundesministerium für Gesundheit – Praxisgründung
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