Die Maklercourtage bezeichnet die Vergütung, die ein Immobilienmakler für den Nachweis oder die erfolgreiche Vermittlung eines Immobilienkaufs oder einer Immobilienvermietung erhält. Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien" die Kostenteilung: Bei Wohnimmobilienverkäufen darf der Verkäufer den Käufer nicht mehr als in dem von ihm selbst zu zahlenden Anteil belasten. Die marktübliche Courtage beträgt je nach Bundesland 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die als Immobilieninvestoren oder im Rahmen des Praxiskaufs (Praxisimmobilie) tätig sind, sehen sich regelmäßig mit der Maklercourtage konfrontiert. Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro für eine Praxisimmobilie mit einer Courtage von 7,14 Prozent ergeben sich Maklerkosten von 57.120 Euro, die hälftig aufgeteilt werden. Im gewerblichen Bereich, also bei Kauf oder Anmietung von Praxisflächen ohne Wohnraumcharakter, gilt das Halbteilungsprinzip nicht; hier kann die Courtage vollständig dem Mieter oder Käufer auferlegt werden. Steuerlich ist die Maklercourtage beim Kauf einer Praxisimmobilie als Anschaffungsnebenkosten aktivierungspflichtig und wird über die Immobilienabschreibung verteilt. Ärzteversichert empfiehlt, bei gewerblichen Praxisflächen-Transaktionen die Courtageklausel im Maklervertrag sorgfältig zu prüfen.

Abgrenzung

Die Maklercourtage ist nicht mit dem Honorar eines Rechtsanwalts oder Notars beim Immobilienkauf zu verwechseln. Notarkosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar; die Maklercourtage ist vertraglich vereinbar und kann in gewerblichen Transaktionen auch wegfallen, wenn der Makler einseitig beauftragt wurde.

Beispiel

Ein Kardiologe kauft eine Bestandsimmobilie als Renditeobjekt für 500.000 Euro. Der Makler hat eine Courtage von 7,14 Prozent vereinbart, die je zur Hälfte Käufer und Verkäufer zahlen. Der Arzt trägt 3,57 Prozent, also 17.850 Euro. Diese Kosten aktiviert er als Anschaffungsnebenkosten und schreibt sie über 33 Jahre ab.

Quellen

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