Die Materialkostenpauschale bezeichnet im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Abrechnungsposition, die pauschalisiert die Kosten für Verbrauchsmaterialien bei bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Leistungen abdeckt und neben dem ärztlichen Honorar als eigenständige Position abgerechnet werden kann. Sie kommt typischerweise bei Laboruntersuchungen, Verbandsmaterialien und bestimmten Behandlungsverfahren zum Einsatz.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte ist die Materialkostenpauschale ein wichtiges Instrument zur kostendeckenden Abrechnung materialintensiver Leistungen. Im EBM sind für verschiedene Behandlungssituationen Sachkosten- oder Materialkostenpauschalen vorgesehen (z. B. für Verbandmaterial bei Wundversorgung, für Reagenzien bei bestimmten Laborleistungen). Die korrekte Abrechnung dieser Pauschalen setzt voraus, dass die zugrundeliegende Leistung erbracht wurde. Ärzteversichert empfiehlt, die aktuellen EBM-Kommentare zu konsultieren, da Materialkostenpauschalen regelmäßig angepasst werden.
Abgrenzung
Die Materialkostenpauschale unterscheidet sich von den individuell berechnungsfähigen Materialkosten nach GOZ (bei Privatpatienten), die den tatsächlichen Materialaufwand widerspiegeln. Im EBM handelt es sich um eine Pauschalerstattung, die unabhängig vom tatsächlichen Materialaufwand im Einzelfall ausgezahlt wird.
Beispiel
Ein Hausarzt versorgt eine Wunde mit einem speziellen Verbandsystem. Neben dem ärztlichen Honorar nach EBM rechnet er eine Sachkostenpauschale für das Verbandmaterial ab, die im EBM als gesonderte Abrechnungsposition vorgesehen ist. Die KV erstattet die Pauschale unabhängig davon, ob das konkrete Material etwas günstiger oder teurer war.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM-Sachkosten
- Bundesministerium für Gesundheit – GKV-Abrechnung
- Gesetze im Internet – SGB V §87
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