Medizinrechtsschutz bezeichnet eine auf Ärzte und medizinische Einrichtungen spezialisierte Form der Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichtsverfahren in berufsspezifischen Rechtskonflikten übernimmt. Er ist entweder als eigenständige Police oder als Ergänzung zu einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung erhältlich. Typische Deckungsbereiche sind das Berufsrecht, das Arztvertragsrecht, KV-Abrechnungsstreitigkeiten, Berufsstrafrecht und Arbeitsrecht.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte sind wegen ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit besonders häufig mit rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert: Schadensersatzklagen von Patienten (auch wenn die Berufshaftpflicht den Schaden abdeckt, trägt der Rechtsschutz die Anwaltskosten), strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten, Regressverfahren der KV oder Krankenkassen sowie Konflikte im Vertragsarztrecht. Die Kosten eines Anwalts im Arzthaftungsrecht betragen bei einem Streitwert von 100.000 Euro schnell 5.000 bis 15.000 Euro; ohne Rechtsschutz muss der Arzt diese vorfinanzieren. Ärzteversichert bietet speziell auf Mediziner ausgerichtete Rechtsschutzprodukte an, die auch Strafrecht und berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer einschließen.

Abgrenzung

Der Medizinrechtsschutz übernimmt keine Schadenszahlungen (das ist Aufgabe der Berufshaftpflichtversicherung), sondern ausschließlich Verfahrens- und Beratungskosten. Er ist nicht zu verwechseln mit der D&O-Versicherung (Directors and Officers), die Organ- und Leitungshaftung abdeckt, etwa für MVZ-Geschäftsführer.

Beispiel

Ein Gynäkologe wird von einer Patientin wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers verklagt. Die Berufshaftpflicht prüft die Schadensersatzpflicht und deckt einen etwaigen Schaden ab. Der Medizinrechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten, Gutachterkosten und Gerichtsgebühren für das Straf- und Zivilverfahren, das die Patientin parallel eingeleitet hat.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →