Medizinrechtsschutz ist ein spezialisierter Baustein der Rechtsschutzversicherung für Ärzte. Er umfasst typischerweise Berufsrechtsschutz (Auseinandersetzungen mit Behörden und Berufskammern), Arbeitsrechtsschutz (Streitigkeiten mit Mitarbeitern), Vertragsrechtsschutz (Lieferanten, Vermieter) und in bestimmten Tarifen auch Strafrechtsschutz bei unbeabsichtigten Delikten.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte sind in ihrem Berufsalltag einem erhöhten Rechtsrisiko ausgesetzt: Behandlungsfehlerprozesse, Auseinandersetzungen mit Kassenärztlichen Vereinigungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Praxismitarbeitern oder berufsrechtliche Verfahren durch Ärztekammern können teuer werden. Ein Medizinrechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Praxishinweise
Bei der Auswahl des Rechtsschutzversicherers sollten Ärzte auf folgende Punkte achten: Einschluss des Strafrechtsschutzes, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Wartezeiten. Ärzteversichert empfiehlt, den Medizinrechtsschutz mit der Berufshaftpflicht zu koordinieren, um Lücken zu vermeiden. Manche Tarife schließen Streitigkeiten aus dem Berufshaftpflichtbereich ausdrücklich aus.
Quellen:
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →