Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern gleichzeitig versichert ist. Im Schadensfall erhalten Versicherungsnehmer keine doppelte Entschädigung, sondern können nur Erstattung bis zur Schadenshöhe fordern. Die beteiligten Versicherer teilen den Schaden untereinander auf. Mehrfachversicherungen entstehen häufig unbewusst, etwa durch parallele Privat- und Gruppenversicherungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine doppelte Entschädigung bei Mehrfachversicherung desselben Risikos
- Versicherer teilen Schaden nach dem Verhältnis ihrer Versicherungssummen auf
- Unbewusste Mehrfachversicherung durch parallele Tarife häufig bei Arztfamilien
Mehrfachversicherung im Kontext der Arztpraxis
Mehrfachversicherungen entstehen in der Arztpraxis häufig durch die Kombination verschiedener Versicherungsprodukte. Ein Beispiel: Eine Praxis schließt eine Praxisinhaltsversicherung ab, während der Ehepartner über eine separate Hausratversicherung medizinische Geräte, die gemeinsam genutzt werden, ebenfalls versichert. Im Schadensfall würden beide Versicherer anteilig leisten, aber die Prämien wurden doppelt gezahlt.
Ähnliche Konstellationen entstehen bei der Rechtsschutzversicherung. Arztpraxen haben oft eine eigene Rechtsschutzpolice, während der Arzt privat ebenfalls rechtsgeschützt ist. Soweit sich Deckungsbereiche überschneiden, entsteht eine Mehrfachversicherung. Das ist nicht grundsätzlich schädlich, aber wirtschaftlich ineffizient, da für dasselbe Risiko zweimal bezahlt wird.
Bei der Feststellung einer Mehrfachversicherung haben Versicherungsnehmer das Recht, eine der Policen zu kündigen. Praxisinhaber sollten daher alle ihre Versicherungsverträge regelmäßig auf Überschneidungen prüfen und ggf. konsolidieren. Eine systematische Aufstellung aller Versicherungen mit ihren Deckungsbereichen hilft, Mehrfachversicherungen zu erkennen.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert prüft für Mediziner regelmäßig das gesamte Versicherungsportfolio auf Mehrfachversicherungen und unnötige Überschneidungen und hilft dabei, den Schutz zu optimieren und Prämien zu sparen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Versicherungsrecht und Mehrfachversicherung
- Gesetze im Internet – § 78 VVG Mehrfachversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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