Die Mengenregelung in der GKV bezeichnet verschiedene Instrumente der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Menge der erbrachten und vergüteten Leistungen begrenzen. Dazu gehören das Regelleistungsvolumen (RLV), das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) und die Mengensteuerung bei Verordnungen. Ziel ist es, die Ausgaben der GKV planbar zu halten und Fehlanreize durch unbegrenzte Leistungsmengen zu vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
- RLV und QZV begrenzen vergütete Leistungsmengen je Praxis und Quartal
- Leistungen über dem Budget werden nur zu abgestaffeltem Punktwert vergütet
- Mengensteuerung gilt auch für Arznei- und Heilmittelverordnungen
Mengenregelung (GKV) im Kontext der Arztpraxis
Für Vertragsärzte ist die Mengenregelung ein zentrales Element der Honorarsystematik. Das RLV gibt die Menge arztgruppenspezifischer Leistungen vor, die zum regulären Punktwert vergütet werden. Darüber hinausgehende Leistungen erhalten nur noch einen Residualpunktwert, der deutlich unter dem regulären Wert liegt. Dieses System schafft einen Anreiz, die Praxisorganisation so zu gestalten, dass die Kapazitäten optimal genutzt werden.
Neben der Leistungsmengenbegrenzung gibt es auch Mengenlenkung bei Verordnungen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen setzen Richtgrößen für Arznei- und Heilmittelverordnungen fest. Ärzte, die diese Richtgrößen um mehr als 25 Prozent überschreiten, können zu Beratungsgesprächen eingeladen oder Regress gefordert werden. Eine vorausschauende Verordnungsplanung ist daher wirtschaftlich geboten.
Freiberuflich tätige Ärzte im Krankenhaus- oder Belegarztsystem haben eigene Mengenregelungen. Diese sind im DRG-System verankert und steuern über Obergrenzen und Abschläge den Umfang der stationären Behandlung. Das Zusammenspiel aus DRG-Entgelten und Grenzverweildauern erfordert eine sorgfältige Kodierung und Dokumentation.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Praxis und erklärt, wie Mengenregelungen die Planung von Praxiskosten und Altersvorsorge beeinflussen.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Honorar und Mengensteuerung
- GKV-Spitzenverband – Vertragsärztliche Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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