Der Bundesmanteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) regelt die Arbeitsbedingungen für MFAs in Arztpraxen bundesweit. Er wird von der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern und dem Verband medizinischer Fachberufe ausgehandelt und legt Gehaltsgruppen, Stufenstiegen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und weitere Arbeitsbedingungen fest.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen als Arbeitgeber ist der MFA-Tarifvertrag bindend, wenn die Praxis Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist oder den Tarifvertrag einzelvertraglich vereinbart. Viele Praxen orientieren sich freiwillig am Tarif. Die Entgelttabellen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit deutlichen Erhöhungen durch den allgemeinen Tarifdruck im Gesundheitswesen.
Praxishinweise
Arztpraxen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter korrekt in die Tarifgruppen eingestuft sind und Stufensteigerungen mit wachsender Berufserfahrung berücksichtigt werden. Unterbezahlung führt zu Fluktuation und Fachkräftemangel. Die zuständige Ärztekammer informiert über aktuelle Tarifentwicklungen.
Quellen:
- Bundesärztekammer: MFA-Tarifvertrag
- Verband medizinischer Fachberufe: Tarifrecht
- KBV: Praxisführung Personal
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