Die Midijob-Formel ist eine mathematische Berechnungsmethode, die die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone) stufenlos ansteigen lässt. Seit Oktober 2022 gilt der Übergangsbereich für Einkommen zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Innerhalb dieses Bereichs zahlen Arbeitnehmer reduzierte Beiträge, während der Arbeitgeber seinen vollen Anteil zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt für Beschäftigte mit monatlichem Entgelt zwischen 520,01 und 2.000 Euro
  • Arbeitnehmer zahlt reduzierten SV-Beitrag, Arbeitgeber den vollen Anteil
  • Rentenanwartschaften werden auf Basis des Vollbeitrags berechnet

Midijob-Formel im Kontext der Arztpraxis

Für Arztpraxen als Arbeitgeber sind Midijobs bei Teilzeitkräften, medizinischen Fachangestellten mit reduzierter Stundenzahl oder Aushilfskräften relevant. Der Arbeitgeber trägt seinen vollen Sozialversicherungsbeitrag (ca. 20 Prozent) auch im Übergangsbereich, während der Arbeitnehmer nur einen gleitend ansteigenden Beitrag zahlt. Dies verbessert die Nettolohnposition der Beschäftigten erheblich.

Die genaue Formel zur Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts auf Arbeitnehmerseite ist komplex und wird regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst. Lohnbuchhaltungssoftware berechnet dies automatisch. Praxisinhaber sollten sicherstellen, dass ihre Lohnbuchhaltung immer aktuell ist und gesetzliche Änderungen zeitnah übernimmt.

Für Beschäftigte in einer Arztpraxis, die sich im Midijob-Bereich befinden, entstehen trotz des reduzierten Beitrags volle Rentenanwartschaften. Dies ist eine wichtige Information für Mitarbeitergespräche, da viele Beschäftigte den Unterschied zwischen Minijob (keine Rentenanwartschaft ohne Aufstockung) und Midijob nicht kennen.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Mitarbeiterbeschäftigung und hilft bei der Gestaltung eines optimalen Gehaltsmodells für das Praxisteam.

Quellen und weiterführende Informationen

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