Ein Midijob ist eine Beschäftigung, deren monatliches Entgelt zwischen der Minijob-Grenze (538 Euro) und 2.000 Euro liegt. In diesem Bereich, der sogenannten Gleitzone oder Übergangszone, werden Sozialversicherungsbeiträge (GKV, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) für den Arbeitnehmer nach einer Sonderformel reduziert berechnet. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt regulär.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist der Midijob relevant, wenn Teilzeitmitarbeiter, zum Beispiel Reinigungskräfte oder geringfügig beschäftigte Helfer, im Gleitzonenbereich beschäftigt werden. Die korrekte Berechnung der Beiträge erfordert die Anwendung der Midijob-Formel. Entgeltsoftware muss diese korrekt implementiert haben.

Praxishinweise

Praxen sollten prüfen, ob Midijob-Beschäftigte korrekt abgerechnet werden. Änderungen der Gleitzonengrenze (zuletzt 2022 auf 2.000 Euro angehoben) müssen in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Die Krankenkassen bieten Beratung zur korrekten Beitragsberechnung an.


Quellen:

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