Als Midijob gilt in einer Arztpraxis jede Beschäftigung, bei der das monatliche Bruttoentgelt zwischen der Minijob-Grenze (538 Euro) und 2.000 Euro liegt. Für diese Arbeitnehmer gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmerseite. Der Arbeitgeberanteil wird regulär berechnet. Midijobber sind vollständig sozialversicherungspflichtig und bauen damit volle Rentenansprüche auf.
Bedeutung für Ärzte
Praxisinhaber müssen Midijob-Beschäftigte korrekt in die Lohnabrechnung aufnehmen und die Berechnung nach der Gleitzonenformel sicherstellen. Da die Grenzen und Berechnungsformeln sich ändern können, ist eine aktuelle Lohnbuchhaltungssoftware wichtig. Fehler bei der Beitragsberechnung können bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen führen.
Praxishinweise
Praxen sollten bei der Einstellung von Teilzeitkräften prüfen, ob der vorgesehene Lohn in die Midijob-Zone fällt, und dies im Arbeitsvertrag berücksichtigen. Die Minijob-Zentrale und die Krankenkassen bieten kostenlose Beratung zur korrekten Einordnung und Abrechnung.
Quellen:
- Minijob-Zentrale: Gleitzone
- GKV-Spitzenverband: Übergangsbereich
- Bundesministerium für Arbeit: Midijob
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