Die Mietkaution bei gewerblichen Mietverträgen, wie sie für Arztpraxen abgeschlossen werden, ist nicht gesetzlich begrenzt und wird frei verhandelt. Im Gegensatz zum Wohnungsmietrecht (Obergrenze drei Nettokaltmieten) können Vermieter gewerblicher Praxisflächen höhere Kautionen verlangen. Üblich sind zwei bis vier Monatsnettomieten.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber ist die Mietkaution ein erheblicher Liquiditätsabfluss, besonders bei der Erstgründung. Alternativen zur Barkaution sind Bürgschaften (z.B. durch die apoBank oder spezialisierte Bürgschaftsanbieter) oder Bankbürgschaften. Diese schonen die Liquidität und können steuerlich günstiger sein.

Praxishinweise

Praxisinhaber sollten im Mietvertrag regeln, wie die Kaution angelegt wird und wann sie zurückgezahlt wird. Bei Bürgschaftslösungen sollten die Konditionen (Bürgschaftsgebühr, Laufzeit) sorgfältig verhandelt werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Kautionsgestaltung mit der Gesamtfinanzierungsstrategie der Praxis abzustimmen.


Quellen:

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