Mietsachschäden sind Schäden, die ein Mieter an der gemieteten Sache verursacht. In einer Arztpraxis kann das beschädigte Fußböden, eingeschlagene Türen, defekte Sanitäranlagen oder durch Wassereinbruch beschädigte Wände sein. Der Vermieter kann vom Mieter Ersatz verlangen.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber ist es wichtig zu wissen, dass Mietsachschäden in der Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind, die Berufshaftpflicht deckt hingegen nur Schäden aus ärztlicher Tätigkeit. Nicht alle Haftpflichtversicherungen schließen Mietsachschäden standardmäßig ein. Ein Blick in die Police ist empfehlenswert.

Praxishinweise

Beim Einzug in neue Praxisräume sollte ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt werden. So wird bei Auszug klar, welche Schäden bereits vorhanden waren und welche der Mieter verursacht hat. Ärzteversichert überprüft, ob der bestehende Haftpflichtschutz Mietsachschäden ausreichend abdeckt.


Quellen:

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