Mischkalkulation bezeichnet in der betriebswirtschaftlichen Praxissteuerung die Gesamtbetrachtung des Erlösmixes aus GKV-Honorareinnahmen, Privatpatientenliquidationen und sonstigen Einnahmen (zum Beispiel IGeL, Gutachten, Reismedizin). Da GKV-Leistungen budgetiert und nach festgelegten EBM-Punktwerten vergütet werden, während Privatleistungen nach GOÄ deutlich höhere Erlöse je Leistungseinheit erzielen, hat das Mischverhältnis einen erheblichen Einfluss auf die Praxisrentabilität.

Bedeutung für Ärzte

Der Privatpatientenanteil einer Praxis, auch als Privat-Quote bezeichnet, ist eine der wichtigsten Kennzahlen bei der Praxisbewertung. Hausärzte haben typischerweise eine Privat-Quote von 8 bis 15 Prozent; Fachärzte wie Dermatologen, HNO-Ärzte oder Orthopäden erreichen 20 bis 35 Prozent, in manchen Stadtlagen noch deutlich mehr. Eine Steigerung der Privat-Quote um fünf Prozentpunkte bei einem Gesamtumsatz von 600.000 Euro bedeutet 30.000 Euro zusätzlichen Umsatz, der weitgehend deckungsbeitragsrelevant ist, da die Fixkosten bereits durch das GKV-Grundrauschen gedeckt werden. Ärzteversichert berät Praxisinhaber, die das IGeL-Angebot ausbauen oder gezielte Privatpatientenmarketing entwickeln möchten, auch hinsichtlich der Absicherungspflichten bei erweitertem Leistungsangebot.

Abgrenzung

Die Mischkalkulation ist kein bilanzieller oder steuerlicher Begriff, sondern ein betriebswirtschaftliches Analyseinstrument. Sie unterscheidet sich von der Einzelleistungskalkulation, die für jede Leistungsart separat Kosten und Erlöse gegenüberstellt.

Beispiel

Eine internistische Gemeinschaftspraxis erwirtschaftet 70 Prozent des Umsatzes über GKV-Abrechnung (420.000 Euro) und 30 Prozent über Privatliquidation und IGeL (180.000 Euro). Die Mischkalkulation zeigt, dass Privatleistungen trotz niedrigerem Fallzahlvolumen überproportional zum Reingewinn beitragen.

Quellen

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