Mitversicherte sind Personen, die ohne eigenen Beitrag über eine bestehende Versicherung einer anderen Person mitabgesichert sind. Das bekannteste Beispiel ist die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden können. In der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ebenfalls Konzepte zur Mitversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Familienversicherung in der GKV ist beitragsfrei für Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner
  • Voraussetzungen: Eigeneinkommen des Mitversicherten darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten
  • Kinder können bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sein, wenn sie in Ausbildung sind

Mitversicherte im Kontext der Arztpraxis

Für Ärzte, die in der GKV versichert sind oder Praxismitarbeiter beschäftigen, ist das Konzept der Mitversicherung relevant. Angestellte Ärzte, die in der GKV pflichtversichert sind, können ihre Familienangehörigen beitragsfrei in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitsichern, sofern das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds 505 Euro (Stand 2024) nicht überschreitet.

Für niedergelassene Ärzte, die häufig privatversichert sind, gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Ehepartner und Kinder müssen in der PKV jeweils einen eigenen Beitrag zahlen. Bei Kindern werden Beiträge häufig durch günstige Kinder-Tarife der Versicherer oder durch Beihilfe (bei Beamten) reduziert. Bei der Praxisgründung sollten Ärzte die Mehrkosten für PKV-Familienbeiträge in die Finanzplanung einberechnen.

Mitversicherungskonzepte gibt es auch in der Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Hier sind üblicherweise alle Haushaltsmitglieder automatisch mitversichert. Bei einer Änderung der Familienverhältnisse, etwa nach einer Scheidung, sollte die Mitversicherung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert hilft Ärzten, die optimale Versicherungslösung für ihre Familie zu finden und Doppelversicherungen oder Versicherungslücken zu vermeiden, die durch Veränderungen im Haushaltsstand entstehen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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