Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ist das Budget, das die gesetzlichen Krankenkassen jährlich an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante vertragsärztliche Versorgung zahlen. Die Höhe der MGV wird auf Basis der Morbidität der Versicherten, also der Erkrankungslast der Bevölkerung, sowie historischer Vergütungsdaten berechnet und ist damit ein zentrales Element der KV-Finanzierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MGV wird je KV auf Grundlage von Morbiditätskennzahlen und Versichertenzahlen verhandelt
  • Sie bildet die Grundlage für die Honorarverteilung innerhalb der KV an die einzelnen Arztpraxen
  • Änderungen in der Morbidität der Versicherten können zu Anpassungen der MGV führen

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) im Kontext der Arztpraxis

Die KVen verteilen die MGV über die Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) an die niedergelassenen Ärzte weiter. Für jeden Arzt wird ein individuelles Regelleistungsvolumen (RLV) oder arztgruppenspezifisches Budget berechnet, innerhalb dessen Leistungen zum vollen EBM-Punktwert vergütet werden. Leistungen, die das Budget überschreiten, werden nur mit einem reduzierten Punktwert vergütet.

Die Höhe der MGV beeinflusst direkt die wirtschaftliche Planung einer Praxis. In Jahren mit stagnierenden oder sinkenden Budgets können Praxen trotz steigender Patientenzahlen nominal weniger Honorar erhalten, wenn die erbrachten Leistungen das Gesamtbudget übersteigen. Dieses als "Budgetierung" bekannte Problem ist ein dauerhafter Diskussionspunkt in der vertragsärztlichen Vergütungspolitik.

Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz und nachfolgenden Reformen wurde die morbiditätsorientierte Berechnungsgrundlage der MGV mehrfach angepasst. Ziel ist eine möglichst genaue Abbildung des tatsächlichen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung im jeweiligen KV-Bezirk.

Was Ärzte wissen müssen

Das MGV-System macht die Praxiseinnahmen planbar, schützt aber nicht vor wirtschaftlichen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Praxisausfall. Ärzteversichert empfiehlt, die wirtschaftliche Absicherung der Praxis durch geeignete Versicherungslösungen zu ergänzen, die unabhängig vom KV-Honorarsystem greifen.

Quellen und weiterführende Informationen

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