Die Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) bezeichnet das von der Bundesärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag beschlossene Rahmenregelwerk für das ärztliche Berufsrecht. Die MBO-Ä ist selbst kein unmittelbar geltendes Recht; sie wird von den 17 Landesärztekammern in ihre jeweiligen Berufsordnungen übernommen, die dann als Satzungsrecht für alle approbierten Ärzte in dem jeweiligen Bundesland verbindlich gelten.

Bedeutung für Ärzte

Die Berufsordnung auf Basis der MBO-Ä regelt das ärztliche Berufsethos, Schweigepflicht, Werbebeschränkungen, Zuweisung gegen Entgelt (Antikorruption), Dokumentationspflichten, Fortbildungspflichten und Anforderungen an die kollegiale Zusammenarbeit. Verstöße gegen die Berufsordnung können zu Rügen, Geldbußen bis 50.000 Euro oder in schwerwiegenden Fällen zum berufsrechtlichen Verfahren vor dem Berufsgericht führen. Für die Haftpflichtversicherung ist relevant: Berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer oder dem Berufsgericht werden von speziellen Rechtsschutzpolicen abgedeckt, nicht von der Berufshaftpflicht. Ärzteversichert empfiehlt deshalb, neben der Berufshaftpflicht einen auf Mediziner zugeschnittenen Rechtsschutz zu führen.

Abgrenzung

Die MBO-Ä ist nicht zu verwechseln mit dem Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, das die gesetzliche Grundlage für die Kammern schafft, und ebenfalls nicht mit dem Berufsbildungsgesetz oder dem SGB V, das die Kassenärzte regelt. Der Unterschied zur Berufsordnung ist formal: Die MBO-Ä ist ein Muster, die Berufsordnung der Kammer ist geltendes Recht.

Beispiel

Ein Arzt wirbt auf seiner Praxiswebsite mit Aussagen über seine Erfolgsquoten bei bestimmten Eingriffen. Ein Kollege zeigt ihn wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot der Berufsordnung an. Die Landesärztekammer prüft und erteilt eine Rüge; der Arzt muss die Werbung anpassen.

Quellen

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