Die Musterberufsordnung (MBO) ist der übergeordnete Begriff für berufsordnende Regelwerke, die von Bundesorganisationen als Vorlage für verbindliche Länderregelungen beschlossen werden. Im Gesundheitswesen ist die MBO-Ä der Bundesärztekammer die bekannteste Ausprägung. Daneben gibt es Musterberufsordnungen für Zahnärzte (MBOÄ der BZÄK), Apotheker und andere Heilberufe.
Das Wichtigste in Kürze
- Übergeordneter Begriff für berufsordnende Rahmenregelwerke von Bundesorganisationen
- MBO-Ä der Bundesärztekammer ist die bekannteste Ausprägung für Ärzte
- Keine unmittelbare Rechtswirkung, dient als Vorlage für Länder-Berufsordnungen
Musterberufsordnung (MBO) im Kontext der Arztpraxis
Die Musterberufsordnung erfüllt eine Koordinierungsfunktion im deutschen Bundesstaat. Da Heilberufsrecht Ländersache ist, beschließen die Bundesorganisationen Musterregelungen, die von den Ländern übernommen und an landesspezifische Besonderheiten angepasst werden. Dies führt zu einem hohen Grad an Harmonisierung bei gleichzeitiger föderaler Flexibilität.
Für Ärzte, die in mehreren Bundesländern tätig sind, etwa in einer überörtlichen BAG oder als Honorarärzte, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den landesspezifischen Berufsordnungen zu kennen. Die Bundesärztekammer veröffentlicht einen synoptischen Vergleich der Landesberufsordnungen, der zeigt, wo die Länder von der MBO-Ä abgewichen sind.
Berufsrechtliche Verstöße werden durch die Landesärztekammern geahndet. Das Berufsgerichtsverfahren ist vom Strafverfahren unabhängig und kann auch dann eingeleitet werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt. Die Sanktionen reichen von der Rüge über Bußgelder bis zum Berufsverbot. Eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz ist daher für jeden Arzt sinnvoll.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine Rechtsschutzversicherung, die auch berufsgerichtliche Verfahren vor den Landesärztekammern abdeckt, da diese unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet werden können.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Berufsordnung und MBO-Ä
- Gesetze im Internet – Heilberufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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