Mutterschaftsgeld ist eine Einkommensersatzleistung für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Es wird für die Dauer der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) gezahlt. Die GKV zahlt maximal 13 Euro täglich, den Arbeitgeberzuschuss übernimmt der Arbeitgeber bis zur Höhe des Nettoentgelts.
Bedeutung für Ärzte
Für angestellte Ärztinnen in Kliniken oder Praxen ist das Mutterschaftsgeld eine wichtige Absicherung während der Mutterschutzfrist. Der Antrag muss rechtzeitig bei der Krankenkasse gestellt werden. Freiberuflich tätige Ärztinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der GKV, können aber über die Krankenversicherung (PKV oder freiwillige GKV) Krankentagegeldzahlungen während der Entbindungszeit vereinbaren.
Praxishinweise
Ärztinnen sollten den Antrag auf Mutterschaftsgeld frühzeitig (in der Regel sechs bis acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse benötigt eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Ergänzend zur Elternzeitplanung sollte das Mutterschaftsgeld in die Einkommensplanung einbezogen werden.
Quellen:
- GKV-Spitzenverband: Mutterschaftsgeld
- Bundesamt für Familie: Mutterschaftsgeld
- Bundesministerium für Familie: Mutterschutz
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